Dr. Tassilo Walentin hat recht, wenn er in „Offen gesagt“ schreibt: „Die Wahrheit ist, dass die Regierung in Sachen illegale Massenzuwanderung und Asylwerber-Kriminalität so gut wie nichts tun kann. Denn internationale Verträge machen konsequentes Handeln fast unmöglich“. Viele Österreicher wundern sich, warum vorbestrafte Asylanten nicht sofort in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Hier verhindert häufig die Auslegung der Flüchtlingskonvention von 1951, ergänzt durch das Protokoll von 1967, eine rasche Rückführung. Man beruft sich auf den Grundsatz des Non-refoulement; dieser verbietet die Rückweisung von Menschen in Staaten, in denen sie an Leib und Leben bedroht werden. Es betrifft häufig Afghanen und Tschetschenen. Afghanistan ist seit Jahrzehnten ein Bürgerkriegsland, und terroristische Anschläge ersetzen dort traditionell den Dialog. In der russischen Teilrepublik Tschetschenien melden Menschenrechtsorganisationen schwere Menschenrechtsverletzungen. Ehrenmorde werden von der tschetschenischen Regierung gebilligt. Sicher herrschen in diesen Staaten keine demokratischen Bedingungen, aber deswegen kann der österreichische Staat die Gefährdung der Bevölkerung durch kriminelle Asylanten nicht dulden. Menschenrechte als vom Staat unabhängige, in der Natur des Menschen liegende Rechte können vom Staat nicht aufgehoben werden. Jedoch sind die Menschenrechte das Produkt einer historischen Entwicklung, das heißt, eine Weiterentwicklung und Anpassung muss möglich sein.
Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Di, 29.1.2019
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