Kriterien für die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union
Ein objektiver Befund müsste ergeben, dass die Europäische Union in ihrer derzeitigen Konstitution einfach nicht funktionieren kann. Der eigentliche tief liegende Grund lässt sich nicht aus einer Bilanzierung ihrer Leistungsergebnisse einzelner Agenden herauslesen, sondern nur aus der Grundtatsache, dass hier die Politik so betrieben wird, als wären die Funktionäre in Brüssel nicht bloß Delegierte, sondern selbst die ausschließlichen Adressaten dieser Politik und das Volk bloße Hintersassen. Dem liegt die fatale Logik zugrunde, dass man auf diese simple Weise dem Grundproblem eines mangelnden einheitlichen europäischen Staatsvolkes ausweicht. Das widerspricht natürlich eklatant den europäischen Verfassungen, die immer noch „vorgaukeln“, das Volk sei der Souverän. Dass dies aber immer mehr zur Farce wird, zeigt sich an dem emsigen Bestreben, das Volk von der politischen Willensbildung fernzuhalten, seien die Angelegenheiten auch von noch so grundlegender Bedeutung. Würde hypothetisch ein solches politisches „Modell“ bei einer Gründung einer (europäischen) Gemeinschaft zur Debatte stehen, dürften rechtskundige und verantwortungsvolle Politstrategen wohl nicht davon ausgehen, dass so etwas überhaupt auf Dauer funktionieren kann.
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