Berlakovich happy

Saatgut: EU stellt “Verordnung light” nach Kritik vor

Ausland
06.05.2013 14:36
Die EU-Kommission hat in ihrem bereits im Vorfeld umstrittenen Entwurf für eine Saatgutverordnung Ausnahmen für die Nutzung traditioneller Sorten sowie für Kleinunternehmen vorgeschlagen. Der zuständige Konsumentenschutzkommissar Tonio Borg sagte am Montag in Brüssel, für althergebrachte Sorten würden weiter abgeschwächte Registrierungsvorschriften gelten, die Erfordernis nach Tests entfalle für sie. "Unser Widerstand hat sich gelohnt", freute sich Umweltminister Niki Berlakovich.

Borg teilte mit, dass sogenanntes "für Nischenmärkte bestimmtes Material" überhaupt nicht registriert werden muss. Mikrounternehmen bräuchten zudem keine Registrierungsgebühren zu bezahlen. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen bis zu zehn Angestellten und einem jährlichen Umsatz von bis zu zwei Millionen Euro das Saatgut ohne Registrierung auf den Markt bringen können. Borg sprach von "Missverständnissen" im Zusammenhang mit der bisherigen Kritik an den Plänen der EU-Kommission in Hinblick auf traditionelle Sorten von Saatgut.

Saatgut für private Zwecke von Verordnung ausgenommen
Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der Verordnung ist nach Angaben der EU-Kommission der Einsatz von Saatgut für private Zwecke. Hobbygärtner könnten demnach weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen.

Insgesamt stellte die EU-Kommission ein Gesetzespaket bestehend aus fünf Rechtsakten für die Tier- und Pflanzengesundheit vor. Bevor es in Kraft treten kann, müssen der EU-Ministerrat und das Europaparlament darüber entscheiden.

Borg begründete den Vorstoß der Brüsseler Behörde mit einer angestrebten Vereinfachung und Modernisierung der geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wolle damit auch die Lehren aus dem jüngsten Pferdefleischskandal ziehen, sagte er. So könne die Kommission künftig den EU-Mitgliedsstaaten entsprechende DNA-Tests vorschreiben, nicht nur empfehlen.

Berlakovich: "Verbesserungen im Sinne Österreichs"
Umweltminister Niki Berlakovich reagierte mit großer Zufriedenheit auf der Vorschlag der EU-Kommission. Man habe "Verbesserungen im Sinne Österreichs durchgesetzt", so der Minister. Er wolle nun weiter für den Erhalt der Biodiversität bei Saat- und Pflanzgut kämpfen, bestehende Allianzen mit anderen Ländern sollen vertieft werden."Die neuen Saatgutverkehrsregelungen dürfen keine Mehrbelastungen für die Produzenten von Saat- und Pflanzgut bringen, insbesondere, wenn sie dem Erhalt der genetischen Vielfalt dienen", betonte der Minister.

Zu der von Österreich und anderen EU-Staaten verlangten Herkunftskennzeichnung von verarbeitetem Fleisch zeigte sich Konsumentenschutzkommissar Borg zurückhaltend. Bis Sommer werde die Kommission eine Folgenabschätzung vornehmen, und dann entscheiden, ob die Kennzeichnung erweitert werden soll. "Ich bin offen in dieser Frage", sagte Borg. Er betonte aber, dass auch ein System von Herkunftskennzeichnung für verarbeitetes Fleisch den jüngsten Skandal nicht verhindert hätte, weil es sich dabei um Betrug gehandelt habe.

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