Es gehe darum, "Möglichkeiten" bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuzeigen, und nicht Einschränkungen. "Die Zuverdienstgrenze ist eine Einschränkung", so Leitl.
Was die Kosten betrifft, verstehe er zwar die Sorgen von Finanzminister Wilhelm Molterer, doch wäre dies ein Thema für die nächste Steuerreform. Auf die Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld angesprochen, wenn die Zuvedienstgrenze überschritten worden ist, meinte Leitl, er verlange nichts, was nicht rechtens sei. Aber man sollte bei der Beurteilung davon ausgehen, ob jemand in gutem Willen gehandelt und nur geringfügig die Grenze überschritte hat oder ob "sich da jemand ein schönes Zuverdienstgeld gesichert" habe. Er würde des jedenfalls als "sehr fair empfinden", nur den Betrag, der über die Zuverdienstgrenze hinaus bezogen wurde, zurückzufordern, sagte Leitl.
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