Unfall oder Mord?
Hinrichtungsaufschub für verurteilte Babysitterin
Die Verteidigung hatte den Hinrichtungsaufschub mit der Begründung beantragt, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse die Darstellung der Verurteilten untermauerten. Das Berufungsgericht verfügte nun, dass eine andere Instanz die angeblichen neuen Beweise und die Rechtmäßigkeit des damaligen Todesurteils prüfen solle.
Henderson beharrt darauf, dass der Tod ihres Schützlings ein Unfall war. Der kleine Junge sei ihr aus den Armen entglitten, als sie versehentlich auf ein scharfkantiges Spielzeug getreten sei. In Panik habe sie dann das Haus verlassen, die Leiche des Kindes vergraben und sei geflüchtet. Henderson war gut eine Woche nach dem Tod des Kindes in einem anderen Bundesstaat festgenommen worden.
Bei den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bezog sich die Verteidigung auf die Ergebnisse jüngster Expertenuntersuchungen, nach denen das Baby tatsächlich durch einen Sturz aus geringer Höhe ums Leben gekommen sein könnte. Ein Gerichtsmediziner, der dies im damaligen Mordprozess als Hauptzeuge kategorisch ausgeschlossen hatte, hat seine Meinung im Licht der neuen Untersuchungen geändert: Er schließt nach eigenen Angaben nun auch einen Unfalltod nicht mehr aus.
Henderson wäre die zwölfte Frau, die seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976 hingerichtet werden würde.
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