Nach 24 Jahren Haft
Ex-RAF-Terroristin Mohnhaupt kommt frei
„Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann“, heißt es in der Begründung des Gerichtes. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine „fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten“. Dies hatten zuvor bereits die Bundesanwaltschaft und psychiatrische Gutachter festgestellt und eine Freilassung befürwortet.
Keine Entschuldigung an Angehörige
Nach dem Gutachten gilt die lange als RAF-Hardlinerin eingestufte Mohnhaupt nicht mehr als rückfallgefährdet. Sie hat nach internen Informationen zwar glaubhaft der Anwendung der Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele abgeschworen, lässt aber ein Wort der Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer vermissen.
Ex-Terroristin hat keinen Antrag gestellt
Anders als ihr damaliger Komplize Christian Klar hat sie keinen Antrag auf Begnadigung durch den deutschen Bundespräsidenten Köhler gestellt. Klar könnte ansonsten von Rechts wegen frühestens 2009 freikommen. Das OLG stellte zum Fall Mohnhaupt fest: „Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.“
Zahlreiche Anschläge und Morde unter Beteiligung Mohnhaupts
Mohnhaupt gilt als Anführerin bei der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war im selben Jahr auch am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Begleitern beteiligt. Bei dem RAF-Angriff auf den Bankier Jürgen Ponto im Juli 1977 war es Mohnhaupt selbst, die die tödlichen Schüsse auf den Dresdner-Bank-Vorstandssprecher abfeuerte. Sie war auch an einem fehlgeschlagenem Raketenwerfer-Anschlag auf die Bundesanwaltschaft 1977 in Karlsruhe sowie an einem gescheiterten Raketen-Attentat auf den US-amerikanischen NATO-General Frederick Kroesen 1981 beteiligt.
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