Bei den Athleten handelt es sich um die beiden Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann sowie einen noch immer der Nationalmannschaft angehörenden Sportler. Gegen diesen dritten Atheten - sein Name wird vorerst nicht veröffentlicht - wird nun ein eigenes Disziplinarverfahren eingeleitet. Perner und Rottmann gehören bekanntlich nicht mehr dem Verband an und unterliegen nicht der ÖSV- Gerichtsbarkeit. Sie konnten daher vom Disziplinarausschuss des Verbandes nicht mehr befragt werden.
Perner und Rottmann sagen nicht aus
"Es gibt Indizien in diese Richtung, aber für alle gilt die Unschuldsvermutung", sagte Dr. Arnold Riebenbauer, der Vorsitzende der ÖSV-Disziplinarkommission. Perner und Rottmann haben die Einladungen zu den Anhörungen von ÖSV und ÖOC auf Anraten ihres Anwaltes mit Hinweis auf das in Italien laufende Verfahren ausgeschlagen. Beim dritten Athleten müsse man im kommenden Verfahren klären, ob eventuell eine medizinische Indikation vorliege.
Bemerkenswert ist, dass der ÖSV keine der gegen Walter Mayer erhobenen Beschuldigungen des "organisierten Dopings" bestätigen konnte. Das Auftauchen des nach der "Blutbeutelaffäre" von Salt Lake City für Olympia gesperrten Ex-Trainers im Olympiarevier hatte die beiden Razzien in österreichischen Athleten-Quartieren ausgelöst. Zwar werden die ÖSV-Verträge mit den beiden Trainern Mayer und Emil Hoch wie angekündigt nicht mehr verlängert, die Beschuldigungen entbehrten jedoch jeder Grundlage, hieß es in einer ÖSV-Aussendung.
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