Die Regierung hat am Donnerstagabend einen Entwurf zur Stärkung des „Rechts auf Reparatur“ in Begutachtung geschickt. Damit soll eine 2024 beschlossene EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Regelung zielt darauf ab, die Lebensdauer von Produkten durch rechtliche Anreize zu verlängern und den Zugang zu Reparaturdienstleistungen zu erleichtern.
„Wir stärken die Position der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber globalen Konzernen massiv“, so SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer. Zentrales Instrument werde das „Europäische Formular für Reparaturinformationen“.
Dieses verpflichtet Reparaturbetriebe zu verbindlichen Angaben: Akzeptiert ein Verbraucher diese binnen 30 Tagen, muss der Betrieb den Vertrag zu diesen Konditionen abschließen. Das schaffe sofortige Preistransparenz und Rechtssicherheit.
Darüber hinaus sieht der Entwurf des Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (WaRUG) umfassende Aufklärungspflichten der Unternehmen über bestehende Reparaturmöglichkeiten vor.
Außerdem soll es durch die Neuregelung eine Reparaturverpflichtung geben. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, geht diese automatisch auf den Importeur oder Händler in der Union über. „Wer ein Produkt kauft, muss sich darauf verlassen können, dass es hält – und dass es repariert werden kann, wenn es doch einmal kaputtgeht“, sagte Sporrer in einer Medieninfo am Freitag.
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