Die deutsche Finanzaufsicht Bafin greift wegen gravierender Mängel bei der Online-Bank N26 durch. Die Behörde hat ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen das von Wienern gegründete Institut mit Sitz in Berlin angeordnet, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Dazu zählen die Einsetzung eines Sonderbeauftragten und zusätzliche Eigenmittelanforderungen.
Grund für die Anordnungen sind die Ergebnisse einer Sonderprüfung aus dem Jahr 2024 sowie der Prüfung des Jahresabschlusses für dasselbe Jahr, teilte die Bafin am Montag mit. Dabei habe die Aufsicht gravierende Mängel insbesondere im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts festgestellt.
Das Institut in den Niederlanden habe damit gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes verstoßen. Darüber hinaus untersagte die Bafin die Verbriefung von Forderungen aus dem Hypothekengeschäft. Die Anordnungen sind bereits rechtskräftig.
N26 will Struktur und Prozesse anpassen
N26 erklärte, man stehe in engem und konstruktivem Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem Sonderbeauftragten. Das Unternehmen treibe die Umsetzung der Maßnahmen in den kommenden Monaten aktiv voran. Dazu zählten Anpassungen der Governance-Struktur sowie der Prozesse und Kontrollmechanismen. Alle relevanten Bereiche arbeiteten seit Anfang 2025 an einer zügigen Umsetzung.
Die Online-Bank steht seit längerem wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention und im Risikomanagement in der Kritik der Aufsicht. Der Druck der Bafin hatte im August bereits zu einem Umbau an der Führungsspitze geführt: Der österreichische Mitgründer Valentin Stalf kündigte damals seinen Rückzug aus dem Vorstand an.
Zuvor hatte die Finanzaufsicht die Aufnahme von Neukunden bei N26 begrenzt und wegen verspätet gemeldeter Geldwäsche-Verdachtsfälle ein Bußgeld von 9,2 Millionen Euro verhängt.
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