Der Fall rund um den sogenannten „Jostweg“ bewegt die Fürstenfelder Gemeindepolitik – und schlägt jetzt Wellen bis nach Graz. Dass ein Weg ins öffentliche Gut übernommen wurde, ohne im Gemeinderat offenzulegen, dass er dem Bürgermeister selbst gehört, mag keine Rechtsverletzung darstellen – die Optik ist dennoch unglücklich. Vor allem deshalb, weil der Bürgermeister auch im regionalen Immobiliengeschäft mitmischt.
In Fürstenfeld sorgt ein Gemeinderatsbeschluss für Unruhe: Ein bisher privater Weg wurde ins öffentliche Gut übernommen – allerdings ohne Hinweis darauf, dass der Weg ÖVP-Bürgermeister Franz Jost gehört. Das erfuhren die Gemeinderäte erst im Nachhinein aus dem Grundbuch. Der Weg grenzt zudem direkt an ein Waldgrundstück, das ebenfalls der Stadtchef besitzt.
Der „Jostweg“ – ja, er heißt wirklich so – wurde indes bereits asphaltiert, mit einer Straßenbeleuchtung versehen, zudem ein Kanal zum Nachbargrundstück verlegt. Die Opposition fragt zu Recht nach, ob diese Informationen nicht schon vor der Abstimmung hätten am Tisch liegen müssen.
Gemeindeaufsicht soll prüfen
Noch heikler wird der Vorgang, weil mit der Fusion Fürstenfeld-Söchau ein neuer Flächenwidmungsplan anstehen könnte – gewinnbringende Umwidmungen also leichter möglich wären. Der Bürgermeister selbst weist alle Vorwürfe zurück und betont, dass „unmittelbar keine Bauvorhaben geplant“ seien.
Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der steirischen Grünen, die Gemeindeaufsicht einzubinden, als sinnvoller Schritt zu sehen. Eine unabhängige Prüfung kann helfen, Unsicherheiten zu beseitigen und Abläufe sauber zu dokumentieren. Das dient nicht nur der Opposition, sondern auch dem Bürgermeister selbst: Nur eine externe Klarstellung kann Vorwürfe, die im Raum stehen, verlässlich entkräften.
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