Nach deutlicher Kritik an den geplanten Netzeinspeisegebühren für Photovoltaik-Anlagen hat Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) nun Ausnahmen für kleine Anlagen angekündigt. „Wir legen einen Maximalbeitrag für Netznutzungsentgelte fest und schaffen eine Ausnahme für kleinere, netzdienliche Anlagen“, ließ er am Donnerstag verlauten.
Im Interview mit dem Ö1-„Morgenjournal“ verteidigte Hattmannsdorfer die Netzgebühren für Stromproduzenten aber grundsätzlich. „Es kann nicht sein, dass die steigenden Netzgebühren 3,5 Millionen Haushalte zahlen, während 500.000 Haushalte auch zur Unzeit am sonnigen Nachmittag Geld verdienen mit der Einspeisung und wir Flusskraftwerke abschalten müssen“, sagte er.
Hintergrund ist das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), für das die Regierung von ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Zustimmung im Parlament von der FPÖ oder den Grünen braucht.
Zuletzt hatten der niederösterreichische Landesrat Stephan Pernkopf und sein oberösterreichischer Amtskollege Markus Achleitner in der „Krone“ scharfe „Kritik“ an den geplanten Einspeisegebühren geäußert.
„Hände weg – und das passiert jetzt auch“
Pernkopf am Donnerstag: „Ich habe gesagt ,Hände weg von kleinen PV-Anlagen‘ und das passiert jetzt auch. Ich stehe weiter an der Seite der Häuslbauer und aller Energiepioniere, die schon bisher in die Energiewende investiert haben. Ich werde daher auch weiter genau schauen, ob und wie das umgesetzt werden wird. Wenn das nicht ordentlich gemacht wird, gibt es auch weiter keine Zustimmung!“
Noch viele Fragen offen
Wie hoch die von der E-Control festzulegenden Netzgebühren maximal sein sollen und ab wann eine Anlage als „klein“ gilt, ist noch nicht bekannt. „Wir werden das jetzt in der Koalition diskutieren“, so Hattmannsdorfer. Bis Herbst will man den Entwurf dann ins Parlament bringen, um die Verhandlungen für die benötigte Zweidrittelmehrheit zu starten.
Der Wirtschaftsminister kündigte zudem weitere Nachschärfungen im ElWG an, um die „Attraktivität von Speichertechnologien“ zu steigern. Weiters wolle man Förderungen künftig an die Bedingung knüpfen, dass geförderte Anlagen auch ein Speicherelement beinhalten.
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