Schock-Schaufenster

Marktamt räumt Auslage mit „Leichenpuppen“ in Wien

Wien
06.08.2025 18:59

Blutgetränkte Tücher, leblos drapierte Puppen und politische Botschaften: Eine verstörende Schaufensterdekoration an der Brünner Straße in Wien hat nun Konsequenzen. Das Marktamt schritt ein – und kündigt weitere Anzeigen an. Die „Krone“ hat die Details. 

Auf den ersten Blick wirkte es wie eine Szene aus einem Katastrophengebiet: Zwei regungslos daliegende Körper, zugedeckt mit weißen Tüchern, die blutrot getränkt waren. Ein Schaufenster wie ein Tatort. Doch die „Leichen“ waren in Wahrheit Schaufensterpuppen – ausgestellt in einem Modegeschäft in Wien-Floridsdorf. Daneben: Kerzen, ein Topf, ein schwarzer Schleier und eine palästinensische Kufiya. Die Szenerie erinnerte an eine politische Gedenkinstallation – verstörend.

Wiener Marktamt und Polizei griffen ein
Die Reaktion der Behörden ließ nicht lange auf sich warten. Für das Wiener Marktamt war rasch klar: Diese Form der Präsentation überschreitet die Grenzen des Erlaubten. „Die Darstellung von Gewalt in der Öffentlichkeit ist in Wien durch das Wiener Jugendschutzgesetz klar geregelt – und hier wurde eine Grenze weit überschritten. Das hat weder mit Verkaufsförderung noch mit unternehmerischer Freiheit etwas zu tun“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil. „Wenn es um den Jugendschutz in unserer Stadt geht, kennt das Marktamt kein Pardon.“

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Die Darstellung von Gewalt in der Öffentlichkeit ist in Wien eindeutig geregelt – und hier wurde eine Grenze weit überschritten. Diese Darstellung in dem Schaufenster hat mit der Erwerbsfreiheit nichts zu tun. 

Marktamtsdirektor Andreas Kutheil

Unterstützt von der Landespolizeidirektion Wien wurde die Dekoration entfernt. Gegen die Betreiber des Geschäfts wird nun Anzeige erstattet – unter anderem wegen Verstoßes gegen das Wiener Jugendschutzgesetz.

Für Kinder angsteinflößend
Dieser Form von Werbung sei unbedingt Einhalt zu gebieten, wirkt sie doch vor allem auf Kinder eindeutig angsteinflößend und verstörend. Hier greift das Wiener Jugendschutzgesetz, welches im § 10 regelt, dass sämtliche Gegenstände, welche kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen oder verharmlosen, nicht angeboten, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen.

Entdeckt wurde die Auslage vom Wiener Marktamt im Rahmen einer Routinekontrolle.
Entdeckt wurde die Auslage vom Wiener Marktamt im Rahmen einer Routinekontrolle.(Bild: Marktamt Wien, Krone KREATIV)

Grenzen überschritten
Auch Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) zeigte sich über die Umstände empört: „Werbung darf provokant sein – aber nicht, wenn sie den Anstand verletzt oder gar gegen Gesetze verstößt.“ Die Schaufensterdekoration sei nicht nur geschmacklos, sondern auch potenziell traumatisierend für Kinder gewesen, so Papai.

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