Lücke ist riesengroß

Was Frauen für eine bessere Pension tun können

Steiermark
01.08.2025 06:00

Das ganze Leben lang gearbeitet und im Alter kommt die Armut: Der „Equal Pension Day“ fällt in der Steiermark auf den 1. August. Er weist auf die Pensionslücke zwischen Männern und Frauen hin, die 1025 Euro pro Monat oder 41,5 Prozent beträgt. Was man tun kann, um die persönliche Lücke zu verkleinern.

Am 1. August ist jener Tag, an dem steirische Pensionisten so viel Geld bekommen haben, wie Pensionistinnen bis Ende des Jahres bekommen werden. Er markiert also die Pensionslücke – und die klafft weit auf: 41,5 Prozent weniger Geld bekommen die Steirerinnen. Das bedeutet im Schnitt 1443 Euro monatliche Pension, während Männer über 1000 Euro mehr bekommen, nämlich 2468 Euro. 

Wie kann das sein? Das Problem: Frauen arbeiten – werden dafür aber oft nicht oder weniger gut bezahlt. Sie schupfen den Haushalt und die Kinderbetreuung, arbeiten in schlechter bezahlten Berufen, pflegen Angehörige. Etwa die Hälfte der Frauen arbeitet in Teilzeit, während Männer öfter Vollzeit oder mehr arbeiten und so ihr Pensionskonto füllen. 

(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

„Fatale Kombination“ aus schlechter Bezahlung und Teilzeit
„Die Kombination aus ,Frauenbranche‘ mit schlechten Löhnen und Teilzeitarbeit ist fatal“, sagt Bernadette Pöcheim, Bereichsleiterin Soziales bei der Arbeiterkammer Steiermark. „Die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung spiegeln sich in der Teilzeitquote wider. Viele Kindergärten sperren um 13 Uhr zu. Und in manchen Branchen, etwa im Handel, werden viele Teilzeitstellen angeboten.“ 

Was kann Frau tun, um im Alter nicht in der Armutsfalle zu landen?

  • Jede Stunde, die man mehr bezahlt arbeitet, ist positiv“, sagt Pöcheim. Besonders wichtig ist auch, 15 Versicherungsjahre aufzuweisen, um überhaupt Pension beziehen zu können. 
  • In der Partnerschaft und Ehe, sagt Pöcheim, sollte man das Thema Pensionskonto offen ansprechen. „Ist ein Partner erwerbstätig, kann man für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes Pensionssplitting beantragen.“ Bei der Trennung und Scheidung sollte man die Pensionskonten checken.
  • Wer während der Kindererziehungszeit – das sind maximal 48 Monate nach Geburt eines Kindes – arbeitet, bekommt sein Einkommen zur Beitragsgrundlage (2300 Euro) für die Kindererziehung hinzugerechnet.
  • Es ist möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig in Elternteilzeit gehen – so lässt sich die Betreuung gerecht aufteilen.
  • Ab Pflegestufe 3 kann man sich kostenlos pensionsversichern, wenn man sich um Angehörige kümmert.
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