Der rechtspopulistischen Politikerin Marine Le Pen droht erneut Ungemach. Denn eine Klage ihres mittlerweile verstorbenen Vaters Jean-Marie gegen Rückforderungen des Europaparlaments in sechsstelliger Höhe ist vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen die Erben des Front-National-Gründers dem EU-Parlament rund 300.000 Euro zahlen.
Jean-Marie Le Pen saß von 1984 bis 2019 im Parlament. Laut französischen Medienberichten hatte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) festgestellt, dass der rechtsextreme Politiker sich unter anderem Kosten hatte erstatten lassen für Newsletter, Stifte, Visitenkarten, Krawatten, Regenschirme, Küchenwaagen, Tischuhren, vernetzte Armbänder, Virtual-Reality-Brillen oder auch für 129 Flaschen Wein – zu Unrecht, so lautet ein Beschluss der Parlamentsverwaltung. Konkret ging es um die Jahre 2009 bis 2018.
In der vor seinem Tod erhobenen Klage beanstandete Le Pen, dass die Rückforderung gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoße sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletze. Dem erteilte das Gericht eine Absage.
Bereits 330.000 Euro ans Parlament überwiesen
Das jetzige Urteil reiht sich in eine ganze Reihe von Verfahren und Entscheidungen gegen Jean-Marie Le Pen und seine Tochter Marine ein. Der Gründer der rechtsextremen Front National (jetzt Rassemblement National, RN) scheiterte schon 2018 mit einer Klage vor dem EU-Gericht wegen einer Rückforderung von 320.000 Euro. Von der RN-Politikerin Marine Le Pen bekam das EU-Parlament 330.000 Euro zurück, und laut Bericht des französischen Mediums „Mediapart“ läuft ein weiteres Rückforderungsverfahren über 181.000 Euro.
Zudem hatte ein Pariser Strafgericht Ende März Marine Le Pen, ihre Partei und weitere Parteiverantwortliche wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Die Politikerin hat dagegen Berufung eingelegt.
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