Ein bislang unbescholtener Familienvater ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des schweren Betruges freigesprochen worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Noch nie hat sich der 39-jährige Arbeiter strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen. Dass er sich nun wegen schweren Betrugs vor dem Landesgericht verantworten muss, kann der syrische Staatsbürger nicht verstehen. Weshalb er sich zum Vorwurf, er habe unter Angaben falscher Personalien beim „Ländle Anzeiger“ einen Account erstellt und versucht, einen Verkäufer von Nike-Turnschuhen im Wert von 20 Euro übers Ohr zu hauen, für nicht schuldig bekennt.
Angeklagter hat sich als Frau ausgegeben
Laut Staatsanwalt soll sich der Syrer eine Tarnidentität als Frau zugelegt und sich als potenzielle Käuferin der Sporttreter ausgegeben haben. Nach mehreren Chats mit dem Opfer soll der Beschuldigte schließlich den Vorarlberger zu einer Probeüberweisung angeleitet haben. Als der Verkäufer plötzlich über einen Link weitergeleitet wird, schöpft dieser sofort einen Betrugsverdacht und bricht den Vorgang ab. Der Mann erstattet zwar umgehend Anzeige, doch nachweisen kann die Kriminalpolizei dem Syrer den schweren Betrug letztlich nicht.
Hat jemand die Daten des Syrers gestohlen?
In der Verhandlung führt die Verteidigung vor allem die mangelnden Deutschkenntnisse ihres Mandanten ins Treffen: „Schaut man sich die Chats an, wäre der Angeklagte gar nicht in der Lage gewesen, diese Korrespondenz auf Deutsch zu führen.“ Das sieht am Ende auch Richter Alexander Wehinger so und spricht den Beschuldigten im Zweifel frei. Wer also letztendlich der Täter ist oder ob womöglich ein Unbekannter die Daten des Syrers gestohlen hat, um in betrügerischer Absicht zu handeln, bleibt offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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