In Bregenz wird nahe des Wocherhafens seit Jahrzehnten der Freikörperkultur gefrönt – und das, obwohl Nacktbaden in Vorarlberg für Personen, die dem Kleinkindalter entwachsen sind, eigentlich unter Strafe stehen würde. Nun hat die Stadtvertretung die Nackedeis aus ihrer Illegalität befreit.
Obwohl das Nacktbaden grundsätzlich verboten ist, gibt es die Möglichkeit, per Verordnung Ausnahmen zu gestatten. Und genau dies hat die Bregenzer Stadtvertretung bei ihrer Sitzung am Donnerstagabend getan. Künftig ist es an einem rund 200 Meter langen Uferbereich östlich des Wocherhafens auch offiziell gestattet, sich seiner Kleider zu entlegen. Damit sichere man eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis rechtlich ab, „respektvoll, unaufgeregt und in einem geschützten Bereich“, ließ Bürgermeister Michael Ritsch wissen.
Der betroffene Uferabschnitt ist von außen nicht einsehbar. Der Nacktbadebereich wird mit Tafeln gekennzeichnet, diese werden auch auf ein Fotografier- und Filmverbot hinweisen, um die Privatsphäre der Gäste zu schützen. In Kraft treten wird die Verordnung, sobald die Schilder installiert sind.
Auch Menschen, die ihre Badebekleidung lieber am Leib tragen möchten, ist der Zutritt gestattet.
Interessen des Naturschutzes berücksichtigt
Ritsch betonte zudem, dass man auch die Interessen des Naturschutzes berücksichtigen werde. So bleibt etwa der Zugang ins angrenzende Natura-2000-Gebiet „Mehrerauer Seeufer/Bregenzerachmündung“ weiterhin verboten.
Um Übertritte zu verhindern, soll die Grenze künftig klar kenntlich mit Holzpflöcken abgesteckt werden. Die Verordnung ist vorläufig auf Ende 2026 befristet, um etwaige Auswirkungen auf das Schutzgebiet zu evaluieren.
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