Am Landesgericht Feldkirch ist eine Ungarin wegen grenzüberschreitendem Prostitutionshandel und Freiheitsentziehung zu einer teilbedingten Haftstrafe in Höhe von zwölf Monaten verurteilt worden.
Es war eine schwere Geburt: Seit Oktober vergangenen Jahres waren mehrere Verhandlungen nötig, um Licht in die Sache zu bringen. Nachdem die Hauptzeugin am Donnerstag gehört worden war, konnte Richterin Franziska Klammer den Strafakt gegen die 45-jährige Angeklagte endlich schließen: Zwölf Monate Gefängnis, davon acht auf Bewährung, hieß es am Ende für die bislang unbescholtene Kriminelle, die den Schuldspruch wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandel und Freiheitsentziehung erhielt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Dringend gesucht: Prostituierte für Vorarlberg
Die Ungarin hatte in ihrem Heimatland mit Online-Inseraten gezielt nach Frauen gesucht, die bereit waren, für ein paar Wochen nach Vorarlberg zu reisen, um als Prostituierte zu arbeiten. Der Deal: Gratisunterkunft in Feldkirch sowie Bereitstellung diverser „Arbeitsutensilien“ gegen die Hälfte der Liebeseinnahmen. Eine Bekannte der Angeklagten folgte schließlich dem Angebot.
In Vorarlberg angekommen, hat sich die Sache laut Aussagen des Opfers bei der Polizei dann aber ganz anders dargestellt: Weder Kondome noch andere Utensilien seien bereitgestellt gewesen. Und als sie der Zuhälterin nach ein paar Tagen mitteilte, wieder zurück nach Ungarn zu gehen, sperrte diese die Prostituierte in der Unterkunft in Feldkirch ein, um so eine Flucht zu verhindern. Passanten wurden schließlich auf die Gefangene aufmerksam, als diese auf dem Balkon um Hilfe rief. In einem groß angelegten Rettungseinsatz wurde die Frau am Ende über den Balkon in Sicherheit gebracht und die 45-jährige „Puffmutter“ umgehend in Untersuchungshaft genommen.
Angeklagte schilderte den Fall anders
Bereits in der ersten Verhandlung im Herbst letzten Jahres hatte sich die Angeklagte zu den Vorwürfen nur teilweise schuldig bekannt. So habe sie zwar per Inserat geworben, allerdings sei ausgemacht gewesen, dass die Bekannte in einem Lokal in der benachbarten Schweiz als Prostituierte arbeite. Das habe jedoch nicht geklappt. Trotzdem habe sie der Frau angeboten, bei ihr zu wohnen. Gefangengehalten habe sie die Landsfrau jedoch nicht. Von daher sei der Rettungseinsatz auch unnötig gewesen, zumal die Prostituierte ja auch einen Wohnungsschlüssel gehabt hätte. Richterin Franziska Klammer glaubte am Ende dem Opfer.
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