Junge Räuber

Wegen Sturz aus Knast-Bett vor Urteil ins Spital

Oberösterreich
13.06.2025 16:30

Die Anwältin des Zweitangeklagten (22) durfte wieder gehen, aber dann wieder kommen. Ihr Mandant kam nach einem nächtlichen Missgeschick in der Zelle zu spät zum Prozess wegen schweren Raubes, musste vorher im Spital betreut werden. Am Ende gab´s dann empfindliche Strafen für die teils noch jugendlichen Täter.

Verspätet kam der 22-Jährige zur Verhandlung, weil er in der Nacht vorm Prozess aus dem Knast-Bett gefallen war und ins Spital musste. Mit ihm hatte man gar nicht mehr gerechnet, war zuerst aus dem Verfahren ausgeschieden worden. Als er dann anrief, dass er wieder in der Zelle sei, durfte er auch wieder auf der Anklagebank Platz nehmen und die Anwältin kam auch zurück.

Traum von Profi-Kampfsportkarriere
Vor dem Schöffensenat in Linz gab’s dann sehr unterschiedliche Darstellungen des angeklagten schweren Raubes vom vergangenen März in Bad Hall. Die Staatsanwältin sprach von einer wegen Rache via Snapchat beauftragten Prügelei durch die vier Kampfsportler (17, 18, 19, 22 Jahre) und dass diese dabei dann die – gefälschte – Rolex, ein Handy und Bargeld des Opfers geraubt hätten. Dabei wäre es schwer verletzt worden. Die Anwälte redeten von einem missglückten Drogendeal in Bad Hall – der 17-Jährige, der von einer Profi-Karriere als Kampfsportler träumt und deshalb auch seinen Job hingeschmissen hatte – wollte Kokain kaufen. Außerdem war laut seinem Anwalt Andreas Mauhart das Opfer mehrfach vorbestraft „und nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau“. Es stand im Raum, dass der arbeitslose Dealer wegen der Beute und den Verletzungen gelogen habe.

Bis zu fünf Monate „scharf“
Der Prozess ging dann rascher zu Ende als gedacht und es gab vier Schuldsprüche. Allerdings nicht wegen schweren Raubes, sondern wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und einer Fundunterdrückung. Das Quartett fasste teilbedingte Haftstrafen zwischen acht und 18 Monate, davon zwei bis fünf Monate „scharf“ aus – die Urteile sind bereits rechtskräftig.

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