Zwei Jahre lang hatte der Vorarlberger Familienvater ein „Gspusi“ mit einer anderen. Als die 34-jährige Affäre von ihm schwanger wird und Vaterschaftstests zweimal kein eindeutiges Ergebnis erbringen, vermutet sie eine Trickserei bei der Probenabnahme. Die Sache endete vor Gericht.
Zur Feststellung der DNA führt normalerweise ein Mitarbeiter des medizinischen Instituts den Mundabstrich durch. Nicht so beim Angeklagten. Bei der Probenentnahme durfte der Mann selbst das Stäbchen mit dem Tupfer halten und im Mund einen Abrieb der Mundschleimhaut nehmen. Denn der Mann leidet an einer so genannten körperdysmorphen Störung.
Heißt, der Mensch konzentriert sich zu sehr auf vermeintliche Mängel im Erscheinungsbild, wie etwa schütteres Haar oder Akne. Was der Person einen enormen Leidensdruck verschafft. Im Fall des Angeklagten ist es seine desolate Kauleiste. „Ich habe mich immer wegen meiner Zähne geschämt, war sogar acht Jahre nicht beim Zahnarzt. Wenn ich den Mund weit öffnen soll, bekomme ich Panik und eine regelrechte Kiefersperre“, erzählt der 42-jährige Beschuldigte im Prozess.
Und so durfte der Gehemmte den Mundabstrich bei sich selbst unter Aufsicht des Institutsmitarbeiters durchführen. Worauf das Labor eine Mischspur feststellte. Zum Leidwesen der Kindesmutter, die sich an die Bezirkshauptmannschaft wandte. Auch im zweiten Test konnte der Angeklagte nicht eindeutig als Vater festgestellt werden. Das gelang erst im dritten Anlauf. Doch wie erklärt sich dies?
Schweine-DNA in der Probe?
Der als Zeuge geladene Mitarbeiter hielt jedenfalls eine Verwechslung der Proben für gering. Betont allerdings, dass Patienten eine Stunde vor Abstrich beispielsweise weder küssen, essen, rauchen oder trinken dürfen. „Sollte jemand trotzdem vorher ein Schweinsschnitzel essen, könnte es gut möglich sein, dass im Ergebnis die DNA eines Schweines auftaucht.“
Richterin Franziska Klammer spricht den Angeklagten am Ende vom Vorwurf des Betrugs frei. Ohnehin hat der Mann die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch brav Alimente.
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