Was Simone Lugner ans Landesgericht Linz verschlägt? Die Antwort ist immer noch auf der Homepage und dem Facebook-Auftritt eines Magazins zu finden, das seinen Sitz in Linz hat. Grund der Aufregung: Ein Artikel und das dazugehörige Bild – versehen mit einer Überschrift, die leicht missverstanden werden könnte.
Pikant! Ein Bild mit einer missverständlichen Überschrift bringt ein oberösterreichisches Magazin vor Gericht. Simone Lugner ist fuchsteufelswild, weil es laut ihr so aussehen würde, als würde nicht nur eine andere Lugner-Ex, sondern auch sie selbst einen erotischen OnlyFans-Account betreiben.
Kolibri, nicht Bienchen
„Für Frauen: Lugner-Ex heizt auf Erotik-Plattform ein“, lautet der reißerische Titel. Doch am Bild sind zwei Frauen zu sehen. Neben Bahati Venus, von Richard Lugner liebevoll „Kolibri“ genannt, ist auch die Witwe und letzte Ehefrau des schillernden Bauunternehmers zu sehen – die Rede ist von Simone Lugner, alias Bienchen. „Das Bild an sich ist zwar harmlos. Wer aber nicht genau liest, könnte meinen, beide Damen seien auf ,OnlyFans‘, so die Anklage“, erklärt Richter und Gerichtssprecher Walter Eichinger.
Das Bild an sich ist zwar harmlos. Wer aber nicht genau liest, könnte meinen, beide Damen seien auf „OnlyFans“, so die Anklage.
Walter Eichinger, Landesgericht Linz
Sogar namentlich genannt
Lugner reichte prompt eine Privatanklage ein: „Üble Nachrede und Beleidigung durch Veröffentlichung eines Fotos in Verbindung mit einer Erotik-Plattform“. Gegen diesen Vorwurf müssen sich das Medienunternehmen und die zuständige Mitarbeiterin verantworten, die den gewagten Artikel am 10. März auf der Homepage und der Facebook-Seite des Magazins veröffentlicht hatte. Ursprünglich war Frau Lugner laut Anklage im Artikel sogar namentlich genannt worden.
Erotik zum guten Zweck
Dabei geht es überhaupt nicht um sie, sondern um die Musikerin Bahati Venus, die zwischen 2013 und 2014 einige Monate lang mit dem Wiener Baulöwen liiert war. Sie hatte – wie auch die „Krone“ berichtete – am Weltfrauentag einen Account auf der großteils kostenpflichtigen Erotik-Plattform „OnlyFans“ eröffnet. Die Hälfte der Einnahmen des ersten Monats wollte sie an Wiener Frauenhäuser spenden.
Bis zu einem Jahr Haft
Am Mittwoch, dem 11. Juni, kommt der Fall am Landesgericht Linz vor den Richter. Neben der gerichtlichen Bestrafung – bis zu einem Jahr Haft oder 720 Tagessätzen Geldstrafe – droht auch noch der Zuspruch von 10.000 Euro Schadenersatz, den die 43-jährige Unternehmerwitwe fordert.
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