Antrag auf Aufhebung

Für Gericht ist „40er“ in Gmunden gesetzeswidrig

Oberösterreich
25.07.2025 07:45

Auch drei Jahre nach der flächendeckenden Einführung von Tempo 40 im gesamten Gmundner Stadtraum steht die Regelung auf wackeligen Beinen. Das Landesverwaltungsgericht stellte beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Zwei Verordnungen seien gesetzeswidrig. 

Die flächendenckende Tempo-40-Verordnung in Gmunden (ausgenommen sind Landesstraßen) ist laut dem Landesverwaltungsgericht nicht ausreichend klar und verständlich formuliert und zudem nicht so angebracht worden, dass sie rechtzeitig und leicht erkennbar gewesen wäre. Deshalb wird der Verwaltungsgerichtshof aufgeofrdert, die Veordnung aufzuheben. 

Nicht klar formuliert
Die Tempo-40-Verordnung sei laut dem Gericht nicht ausreichend klar und verständlich formuliert und zudem nicht so angebracht worden, dass sie rechtzeitig und leicht erkennbar sei. Bei der Verordnung zur Festlegung stehen fünf Ortstafeln an falschen Stellen. Eine Tafel dürfte sich sogar mehr als 60 Meter vor der eigentlichen Ortsgrenze befinden. Das direkt dahinter aufgestellte Radar könnte daher nicht einmal auf Stadtgebiet platziert gewesen sein. Dazu kommt, dass an 19 relevanten Punktenüberhaupt die nötigen Verordnungen fehlen.

Gemeinderat spricht von Farce
Für Gemeinderat Philipp Wiatschka (WIA) spitzt sich die „Causa 40“ langsam aber sicher zu einer echten Farce zu:  „Es hätte bessere Lösungen zur Verkehrsberuhigung in Gmunden gegeben. Die Maßnahme hat kaum positive Effekte gebracht – im Gegenteil. Außer viele durch Strafen verärgerter Gäste und Bewohnern ist wenig geblieben. Früher stand an den Ortsschildern ‘Willkommen in Gmunden‘ – heute steht dort meistens ein Radarbus.“

Zitat Icon

Dass die Stadt es nicht geschafft hat, die Maßnahme wenigstens ordentlich und gesetzeskonform umzusetzen, ist indiskutabel.

Philipp Wiatschka, WIA-Gemeinderat

Was für Wiatschka das Fass endgültig zum Überlaufen bringt, ist die aus seiner Sicht mangelhafte Umsetzung: „Dass die Stadt es nicht geschafft hat, die Maßnahme wenigstens ordentlich und gesetzeskonform umzusetzen, ist indiskutabel. Am Ende des Tages wurden tausende Strafmandate ohne gesetzliche Grundlage ausgestellt.“

Pech für viele Betroffene
Für viele Betroffene könnte das besonders bitter sein: Wer die Strafe bereits bezahlt hat, wird sein Geld wohl nicht zurückbekommen. Durch die Einzahlung hat man der Strafe indirekt zugestimmt und sie damit legitimiert. Laut dem Gmundner Bezirkshauptmann Alois Lanz  soll bei Verstößen gegen Tempo 40 weiterhin geahndet werden.

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