Kein barrierefreies WC

Wiener Gourmetrestaurant muss Schadenersatz zahlen

Wien
21.05.2025 10:11

Ein Wiener Gourmetrestaurant ist zu 1700 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil der Zugang zu den Toiletten nicht barrierefrei war. Ein Rollstuhlfahrer und seine Ehefrau hatten den geplanten Besuch zu ihrem Jahrestag deshalb absagen müssen.

Der Vorfall ereignete sich im Jänner 2023. Der Zugang zu den Toiletten war nur über drei Stufen möglich, eine mobile Rampe oder ein Haltegriff waren zum Zeitpunkt der Reservierung nicht vorhanden. Dadurch fühlte sich der Kläger, der auch Präsident des Behindertenverbands ÖZIV-Burgenland ist, diskriminiert. Ihm sei kein gleichwertiger Restaurantbesuch möglich gewesen.

Das Paar klagte gemeinsam mit dem Klagsverband das Wiener Gourmetrestaurant auf Schadenersatz und gewann in erster Instanz. Nach einer Berufung bestätigte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien das Urteil. Der Kläger erhielt 1000 Euro Schadenersatz, die Ehefrau, die laut Gericht als nahestehende Angehörige ebenfalls diskriminiert wurde, 700 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Er wollte als Mann und nicht nur aufgrund seiner Behinderung wahrgenommen werden und wollte nicht, dass stets jeder weiß, wann er die Toilette aufsuchen muss.

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

„Für den Erstkläger war es demütigend, beim Toilettengang auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Er wollte als Mann und nicht nur aufgrund seiner Behinderung wahrgenommen werden und wollte nicht, dass stets jeder weiß, wann er die Toilette aufsuchen muss (...)“, hieß es in der Entscheidung.

Rampe mittlerweile vorhanden
Das Restaurant teilte mit, die Position des Klägers zwar nicht zu teilen, aber inzwischen eine Rampe zu haben, „um die Barrierefreiheit des Restaurants rechtskonform zu gewährleisten“. Ein Umbau sei nicht erforderlich gewesen, da man immer schon separate, rollstuhlgerechte Toilettenräume gehabt habe.

„Barrierefreiheit ist keine Wahlmöglichkeit, sondern eine Verpflichtung für alle seit 2006. Das Urteil zeigt, dass Menschen mit Behinderungen keine Menschen zweiter Klasse sind – aber leider noch immer für ihren Status als Kundinnen und Kunden kämpfen müssen“, sagte Kläger Hans-Jürgen Groß.

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