Schadenersatz erhalten

Frauen verloren Job wegen Schwangerschaft

Menschen
15.05.2025 16:25

In Vorarlberg sind zwei Frauen gekündigt worden, nachdem sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hatten. Die Arbeiterkammer hat interveniert und für die Betroffenen einen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 9000 Euro erstritten.

Den Job noch nicht einmal begonnen, und schon waren sie ihn los – so ist es jüngst Frau L. und Frau T. ergangen. Der Kündigungsgrund: ihre Schwangerschaften.

Zum ersten Fall: Frau L. findet eine neue Stelle und unterzeichnet den Arbeitsvertrag. Anschließend kündigt sie ihre bisherige, gut bezahlte Beschäftigung. Während dieser Zeit erfährt sie, dass sie schwanger ist. Aus Überzeugung, dass ein ehrliches Arbeitsumfeld wichtig ist, informiert sie den neuen Arbeitgeber noch vor Arbeitsantritt über ihre Schwangerschaft. Sie bringt auch konkrete Vorschläge ein, wie sie nach der Geburt wieder einsteigen und Projekte übernehmen könnte. Der Arbeitgeber reagiert jedoch alles andere als verständnisvoll und löst das Arbeitsverhältnis noch vor dem ersten Arbeitstag auf. Für Frau L. ein Schock, sie steht plötzlich ohne Arbeitsplatz da.

Ähnlich erging es Frau T.: Auch sie wurde vom Arbeitgeber gekündigt, nachdem dieser von ihrer Schwangerschaft erfahren hatte.

Kündigungen waren klar rechtswidrig
Allerdings ist eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft in jedem Fall rechtswidrig – egal, wann sie erfolgt. „Auch in der Probezeit gelten die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes“, betont AK-Expertin Gloria Kinsperger. Zwar ermögliche die Vereinbarung einer Probezeit grundsätzlich beiden Seiten, ein Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden und von einem bereits abgeschlossenen Vertrag noch vor Beginn des regulären Arbeitsverhältnisses wieder zurückzutreten, allerdings „darf diese Option nicht dazu genutzt werden, jemanden wegen des Geschlechts oder einer Schwangerschaft zu benachteiligen“, unterstreicht Kinsperger.

Zitat Icon

Auch in der Probezeit gelten die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes.

AK-Expertin Gloria Kinsperger

Da in den Fällen von Frau L. und Frau T. die Kündigung augenscheinlich mit der Schwangerschaft in Zusammenhang stand, hat die Arbeiterkammer interveniert – mit dem Ergebnis, dass die beiden Frauen 5000 bzw. 4000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekamen. Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, auf eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen – aufgrund des Verhaltens ihrer Arbeitgeber sahen sie von dieser aber ab. 

Heinzle: „Auch menschlich enttäuschend“
Vorarlbergs Arbeiterkammerpräsident Bernhard Heinzle machen die beiden Fälle betroffen: „Wenn eine Frau allein wegen ihrer Schwangerschaft von einem neuen Job ausgeschlossen wird, ist das nicht nur rechtswidrig, sondern auch menschlich enttäuschend.“

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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