In dem US-Prozess um eine mögliche Zerschlagung von Google hat sich Konzernchef Sundar Pichai entschieden gegen eine Weitergabe interner Daten des Suchmaschinenbetreibers ausgesprochen.
Eine etwaige Verpflichtung zur Offenlegung des Suchindex und der Anfragedaten wäre nicht nur „außergewöhnlich“, sagte Pichai vor dem Gericht in Washington. Dies käme einer „faktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums“ gleich. „Es wäre für Außenstehende trivial, unsere Suchmaschine nachzubauen“, sagte Pichai. Solche Maßnahmen würden es zudem seinem Konzern „unmöglich machen, so in Forschung und Entwicklung zu investieren, wie wir es in den vergangenen zwei Jahrzehnten getan haben“.
Pichai leitet auch den Google-Mutterkonzern Alphabet. Bei dem Verfahren geht es um Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um Googles Marktmacht bei Internet-Suchen einzudämmen.
Die US-Behörden fordern etwa einen Zwangsverkauf des Browsers „Chrome“, die Offenlegung gewisser interner Daten oder strenge Auflagen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), damit Google seine beherrschende Stellung nicht weiter ausbauen kann. Zu diesem Thema ist eine erste Anhörung für den 2. Mai geplant. Pichai sagte dazu zunächst, dass man hoffe, bis Mitte des Jahres eine Vereinbarung mit Apple zur Verwendung der KI Gemini auf neuen iPhones abschließen zu können. Eine Stellungnahme von Apple lag zunächst nicht vor.
Vorwurf des illegalen Monopols
Hintergrund des Verfahrens ist das Urteil eines US-Gerichts, wonach Google ein illegales Monopol bei Internet-Suchen betreibt. Der US-Konzern beherrscht etwa 90 Prozent des Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein.
In einem separaten Fall befand ein weiteres Gericht den Konzern für schuldig, „vorsätzlich die Erlangung und die Aufrechterhaltung von Monopolmacht“ bei Online-Werbung anzustreben. Er habe unter anderem Wettbewerber aufgekauft, um Konkurrenz auszuschalten. Gegen einen ähnlichen Vorwurf muss sich die Facebook-Mutter Meta wehren.
Das Verfahren gegen Google gilt als „Prozess des Jahrzehnts“, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft in einem Verfahren um die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows eine juristische Schlappe. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.
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