Nach zahlreichen Raser-Vorfällen mit jungen Lenkern: Während die einen bezüglich Autoführerschein eine Stufenregelung nach Motorradvorbild fordern, bauen anderen auf Bewusstseinsbildung.
Die Zahl der Raser ist im Vorjahr in Kärnten, wie berichtet, um 54.144 Anzeigen auf 540.130 gesunken. Immer noch eine beängstigende Bilanz – zumal Extremfälle regelmäßig für Schlagzeilen und mittlerweile auch für Beschlagnahmungen der Pkw sorgen. Gerade in den vergangenen Wochen geraten vor allem junge Lenker und Führerscheinneulinge, die weit über das „Ziel hinausschießen“, in das Visier der Polizei .
„Und meist sitzen diese am Steuer von sehr PS-starken Wagen“, so ein Beamter zur „Krone“. „Je mehr PS, desto mehr Charakter und Erfahrung von Seiten des Lenkers sind meines Erachtens nötig.“ Weswegen er und viele Experten fordern, dass es bei den B-Führerscheinregelungen ähnliche Stufenregelungen geben sollte, wie beim Motorradführerschein.
Hierbei muss man in Österreich ab dem 18. Lebensjahr erst den A2-Schein machen und zwei Jahre auf Bikes mit maximal 48 PS unterwegs sein, ehe man mit 20 Jahren den A-Schein machen und auf „starke“ Motorräder umsatteln darf. Ein heiß diskutiertes Stammtischthema – und die „Krone“ fragte diesbezüglich auch bei den heimischen Autofahrerklubs nach.
Eine derartige Stufenregelung wäre gesetzlich wohl nur schwer umsetzbar. So könnte ein junger Führerscheinbesitzer, der selbst kein Auto hat, nicht mit dem Wagen seines Vaters fahren, wenn dieser zu viele PS hat. Man sollte nicht alle dafür bestrafen, weil einige sich nicht an die Regeln halten
Peter Pegrin, Geschäftsführer des ARBÖ Kärnten
Wir sprechen uns seit Jahren dafür aus, die Ausbildung und Schulung für Führerscheinneulinge – nsbesondere was Fahrpraxis und Gefahrenerkennung betrifft – weiter zu verbessern. Dies aber unabhängig von der Motorleistung des Fahrzeugs.
Johanna Mutzl, Präsidentin des ÖAMTC-Kärnten
Die sich bezüglich einer Vorschriften-Änderung gemeinschaftlich skeptisch zeigen. „Eine derartige Stufenregelung wäre gesetzlich wohl nur schwer umsetzbar. So könnte ein junger Führerscheinbesitzer, der selbst kein Auto hat, zum Beispiel nicht mit dem Wagen seines Vaters fahren, wenn dieses zu viele PS hat. Man sollte nicht alle dafür bestrafen, weil einige sich nicht an die Regeln halten“, so ARBÖ-Kärnten-Geschäftsführer Peter Pegrin.
„Unterschiedliche Regelung nachvollziehbar“
„Aus unserer Sicht ist die unterschiedliche Behandlung zwischen A- und B-Schein nachvollziehbar, da bei Motorrädern der Leistungszuwachs mit deutlich erhöhtem Unfallrisiko einhergeht. Insbesondere bei jungen, unerfahrenen Lenkern. Pkw bieten mehr passive Sicherheit (Knautschzonen, Airbags) und lassen sich im Allgemeinen leichter kontrollieren“, erklärt Johanna Mutzl, Präsidentin des ÖAMTC-Kärnten.
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