Telekom-Prozess

20 Monate bedingte Haft für Werberin Tina H.

Österreich
05.08.2013 17:08
Im "Telekom IV"-Prozess, in dem es um angeblich verdeckte Parteispenden von insgesamt 960.000 Euro ans BZÖ geht, ist am Montag ein erstes Urteil gefallen. Die Werberin Tina H. wurde - nicht rechtskräftig - zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Die 38-Jährige hatte mittels Scheinrechnungen dazu beigetragen, dass von der Telekom Austria 240.000 Euro Richtung BZÖ flossen.

Der Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, hatte Tina H. 2006 für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der später aus der Partei ausgetretenen BZÖ-Politikerin engagiert. Durch falsche Rechnungen flossen im Zuge ihrer Tätigkeit 240.000 Euro von der Telekom zum BZÖ.

"Sie haben bewusst ein falsches Anbot und eine falsche Rechnung gelegt", stellte Richter Michael Tolstiuk fest. Der Tatbeitrag sei aber "ein einmalig falscher Schritt" gewesen: "Sie haben sich dazu hinreißen lassen." Im Hinblick auf die geständige Verantwortung und ihre bisherige Unbescholtenheit kam die Werberin mit einer Bewährungsstrafe davon. Darüber hinaus wurde sie zur Rückzahlung der 240.000 Euro binnen 14 Tagen verdonnert.

Tina H. erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Hannes Wandl gab vorerst keine Erklärung ab. Gegen die sechs weiteren Angeklagten in dieser Causa - darunter der Lobbyist Peter Hochegger, Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer und Ex-BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, die sich allesamt nicht schuldig bekennen, - wird am Dienstag weiterverhandelt.

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