An Österreichs Arbeitsstellen geht es teils heiß her: Etwa ein Drittel der heimischen Beschäftigten hatten laut Umfragen schon einmal etwas mit einem Arbeitskollegen bzw. einer Kollegin am Laufen. Aber ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Wir haben den prickelnden Überblick für Sie!
Kennen Sie das prickelnde Gefühl, wenn Sie Ihre Lieblingskollegin sehen bzw. die Vorfreude auf die Mittagspause mit einem bestimmten Arbeitskollegen? Überraschend ist es ja nicht, dass man sich im Job verliebt: Immerhin verbringt man dort viel Zeit, man kennt sich im Team, man weiß, wie der jeweils andere tickt, und man ist – im besten Fall – auch ein gut eingespieltes Team.
Aber darf ein Flirt unter Kollegen sein oder kann das der Chef verbieten? Muss ich meine Affäre geheim halten? Und bringen Beziehungen am Arbeitsplatz dem Unternehmen wirklich nur Nachteile? Wir haben Arbeitsrechtsexperten Michael Trinko vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) befragt.
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