Keine Freude mit dem Geschenk? Wer meint, er habe generell ein Recht auf Umtausch, der irrt, wie Maria Wollersberger-Linder, Expertin für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß.
Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Ein Umtausch ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen dies ausdrücklich, z. B. auf der Rechnung, festgehalten hat. Wichtig ist, dass an einen Umtausch auch Bedingungen wie die Unversehrtheit des Produktes, eine Frist oder die Vorlage des Kassenbons geknüpft sein können.
Umtausch bedeutet auch nicht, Ware zurück ist Geld zurück. Am besten informiert man sich vor dem Kauf über die Umtauschmöglichkeiten und lässt sich diese schriftlich bestätigen.
14-Tage-Rücktrittsrecht bei Online-Käufen
Anders sieht es bei Online-Käufen aus, wo es ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware bzw. ab Vertragsabschluss gibt. Davon ausgenommen sind z. B. versiegelte Ware oder Konzerttickets. Wird man über die Rücktrittsfrist nicht ordentlich informiert, verlängert sich diese um zwölf Monate.
Die Rücktrittserklärung muss innerhalb der Frist an das Unternehmen gesendet werden. Die Absendung am letzten Tag der Frist gilt als rechtzeitig. Danach muss die Ware an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Den Erhalt der Rücktrittserklärung und der Ware durch das Unternehmen haben Konsumentinnen bzw. Konsumenten zu beweisen, daher sind Nachweise aufzuheben.
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