Die Verschärfung des Waffengesetzes ist in aller Munde. Doch Allheilmittel sind die angekündigten Maßnahmen nicht. Denn leider sind auch viel zu viele Schusswaffen illegal im Umlauf. Am Mittwoch musste sich ein mehrfach vorbestrafter Wiener vor dem Richter verantworten. Er hatte trotz Waffenverbots mehrere Pistolen, eine Schrotflinte und eine Leuchtpistole samt Munition daheim und bei sich. Die Konsequenzen sind überschaubar.
Warum er am 20. März 2025 bei einer Verkehrskontrolle eine Waffe in seinem Fahrzeug gehabt habe, will Richter Harald Craigher von dem schwerhörigen Angeklagten wissen? „Die hab ich in dem Fach gefunden, als ich den Regenschirm herausnehmen wollte. Ich habe nicht gewusst, was ich mit der Waffe machen soll. Ich wollte sie loswerden und wegschmeißen“, beteuert der Mann über die sichergestellte Walther PPK.
Schrotflinte hinter der Waschmaschine
Auch jene Pistole, die am 18. April bei einem Polizeieinsatz in einem Lokal bei ihm entdeckt wurde, sei nicht seine: „Die hab’ ich durch Zufall in einem Müllsack beim Kreuz vor der Kirche gefunden. Ich wollte sie einem Polizisten geben, aber ich habe keinen gefunden.“
In der Wohnung des Mannes wurden zudem unter anderem eine Zastava, eine Schrotflinte mit abgesägtem Lauf und ein Leuchtpistole, teils unversperrt versteckt hinter der Waschmaschine oder unter einem Kleiderberg, samt diverser Munition sichergestellt. „Ich habe die noch nie in meinem Leben gesehen", beteuert der Mann. Nur die Axt sei tatsächlich seine: „Das ist ein Multifunktionswerkzeug. Das benötigte ich für Arbeiten am Grab meiner verstorbenen Frau.“
Er hat eine Sammlerleidenschaft, das ist nicht von der Hand zu weisen.
Verteidiger Wolfgang Haas
Bild: Anja Richter
Mann ist Wiederholungstäter
„Er sollte wirklich keine Waffen haben“, meint der Staatsanwalt, der den Angeklagten auch aus einem früheren Akt kennt. „Damals hatte er zehn Schusswaffen der Kategorie B und 2000 Schuss Munition gehortet. Er hat ein Waffenverbot und jetzt wieder ein Waffenarsenal gesammelt. Das ist gefährlich, da muss man einschreiten.“
Verteidiger Wolfgang Haas plädiert für eine milde Strafe: „Mein Mandant hat die Waffen niemals eingesetzt und dies auch nicht vor. Er hat eine Sammlerleidenschaft, das ist nicht von der Hand zu weisen.“ Wo die Waffen her sind, war im Prozess kein Thema. Die Strafe für den Wiederholungstäter ist überschaubar: 12 Monate Haft, davon vier unbedingt.
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