Fast zwei Wochen war ein elfjähriges Mädchen aus einer Wiener Wohngemeinschaft der MA11 abgängig. Beamte fanden es schließlich unter dem Bett ihres Onkels. Weil der gegenüber den Polizisten nicht sonderlich kooperativ war und ein Hakenkreuztattoo am Hals hatte. Wegen seines Verhaltens im Wiener Landl klicken noch im Saal wieder die Handschellen.
Am 19. Jänner klopft es an der Tür des Angeklagten. Vor ihm steht seine elfjährige Nichte, die eigentlich in einer Wohngemeinschaft der MA11 lebt. „Wobei, leben ist übertrieben. Denn sie ist die meiste Zeit weg“, weiß die Verteidigerin des 30-Jährigen. Auch seit Jahresanfang war das Mädchen abgängig. „Dann habe ich sie reingelassen“, erzählt der Wiener.
„Hat sich unter Bettbank versteckt“
Dass die Polizei bereits seit Tagen nach der Elfjährigen suchte, wusste er – deswegen wird ihm von der Staatsanwaltschaft Kindesentziehung vorgeworfen. Und weil sie einer Freundin eine Nachricht schrieb, dass sie bei ihrem Onkel unterkommt, standen nach knapp einer Stunde Beamte vor der Tür. „Dann hat sie sich unter der Bettbank versteckt“, so der 30-Jährige. „Die Polizisten haben sie dann gewaltsam rausgezogen. Sie hat geschrien ,Aua Aua‘. Dann hab‘ ich die Polizisten beschimpft.“
Arrestzelle auseinandergenommen
Dabei soll es aber nicht geblieben sein: Denn der Arbeitslose soll ordentlich Widerstand geleistet, sich in einer Kampfhaltung vor den Beamten aufgebaut haben. „Sie dürften sich nicht von ihrer besten Seite gezeigt haben“, fasst Richterin Christina Salzborn zusammen. Einen Polizisten verletzte er während der Amtshandlung sogar. Und auch in der Arrestzelle randalierte er ordentlich.
Ich verherrliche nicht das, was im Zweiten Weltkrieg passiert ist. Das kann auch ein Friedenszeichen sein von den Indern.
30-Jähriger erklärt Hakenkreuztattoo
Weil ein Polizist auch noch ein kleines Hakenkreuztattoo am Hals des 30-Jährigen entdeckte, sitzt er nun vor den Geschworenen. Eine „besoffene Geschichte“, verspricht der Angeklagte. „Ich verherrliche nicht das, was im Zweiten Weltkrieg passiert ist. Das kann auch ein Friedenszeichen sein von den Indern“, versucht er unbeholfen zu rechtfertigen. Mittlerweile prangt dort ein größeres Tattoo. Das Hakenkreuz ist nicht mehr sichtbar.
„Mein Mandant hat ein Drogen- und Alkoholproblem“, erklärt seine Anwältin schon am ersten Prozesstag im April – damals musste kurz nach Beginn vertagt werden wegen des Baulärms im Landl. Damals wurde der Angeklagte mit einer Therapieweisung aus der Untersuchungshaft entlassen. „Ich hatte ehrlich gesagt einen Rückfall“, beichtet der Wiener, dass er die Therapie bereits abgebrochen hat. Eine Zusage für eine Neuerliche hätte er aber schon und verspricht dieses Mal konsequent zu sein.
30-Jähriger wird im Gerichtssaal verhaftet
Doch noch im Wiener Landl zeigt er, dass seine Besserungsabsichten wohl geheuchelt sind: Vor der Urteilsverkündung kam es zu einem Eklat mit einer Gruppe junger Zuseher, denen er nach der Geschworenenberatung den Zutritt in den Saal verweigern wollte – er habe sie mit dem Umbringen bedroht. Zwar gibt es von der Wiederbetätigung einen nicht rechtskräftigen Freispruch, für den Widerstand und die Kindesentziehung setzt es 22 Monate Haft. Wegen der Drohung wird er von der Polizei noch im Gerichtssaal wieder festgenommen.
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