Nach der Nationalratswahl hat nun also wieder die Stunde des Bundespräsidenten geschlagen. Und die Chefs der Parlamentsparteien geben einander die Klinke der legendären Tapetentür in der Hofburg in die Hand. Diese Tapetentür ist gewissermaßen so etwas wie das Symbol für das Recht des Bundespräsidenten, die Regierung zu ernennen. Hinter ihr wird berichtet, verhandelt und wohl auch politisch gemauschelt.
EINERSEITS wissen wir, dass aufgrund der Verfassungsnovelle von 1929 der Bundespräsident – der damals vorherrschenden autoritären Tendenz folgend – mit relativ großen Befugnissen, eben auch dem Recht, die Regierung zu ernennen und zu entlassen, ausgestattet wurde.
ANDERERSEITS Ist seit Thomas Klestil klar, dass der Bundespräsident die Bildung einer auch ihm nicht genehmen Regierung, die eine parlamentarische Mehrheit hat, kaum verhindern kann.
Nun erklärte Alexander Van der Bellen in Richtung des Wahlsiegers Herbert Kickl, er würde eine Partei, die Russlands Angriffskrieg nicht verurteile, gegen die EU sei und sein Vertrauen nicht habe, nicht angeloben. Wohingegen man von blauer Seite einwenden könnte, dass man im Fall des Ukraine-Kriegs nur für neutrale Nichteinmischung und keineswegs gegen die EU, sondern nur für deren Reform sei.
Und was das geforderte Vertrauen des Bundespräsidenten betrifft, so findet man diese Voraussetzung nirgendwo in der Verfassung.
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