Dass sich ein genauer Blick auf das Kleingedruckte in Mietverträgen lohnt, zeigt der aktuelle Fall einer jungen Vorarlbergerin. Die sollte nämlich Betriebskosten nachzahlen – und bekam am Ende ungleich mehr Geld zurück.
Die junge Mieterin hatte eine Betriebskostennachforderung in Höhe von fast 500 Euro von ihrer gewerblichen Vermieterin erhalten. Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Vorarlberg, um ihre Abrechnung checken zu lassen. Und siehe da: Nach eingängiger Prüfung des Mietvertrags stellten die AK-Konsumentenschützer schließlich fest, dass in diesem nicht einmal klar geregelt war, wer die Betriebskosten zu tragen hat. Die Klauseln waren durch diese intransparente Ausgestaltung unwirksam – und folglich war die Mieterin nicht für die Zahlung verantwortlich.
Und so wurde für die junge Frau aus einer bösen Überraschung am Ende eine gute: Denn nicht nur, dass ihr die Nachforderung erlassen wurde, auch alle bisher geleisteten Betriebskostenzahlungen seit ihrem Einzug in die Wohnung im Jahr 2021 waren hinfällig.
Bis sie das Geld zurückerstattet bekam, dauerte es allerdings noch eine Weile: Denn zunächst ignorierte die Mieterin die Rückzahlungsaufforderungen. Weil sie jegliche Kontaktaufnahme verweigerte, wurde die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Schlussendlich zahlte die Vermieterin über eine Mahnklage fast 4000 Euro zurück und musste zusätzlich noch die Kosten für das Einschreiten des Rechtsanwaltes tragen.
„Der Fall zeigt wieder einmal, dass es sich stets lohnt, sich an die AK Vorarlberg zu wenden, wenn Betriebskostenabrechnungen Fragen aufwerfen“, unterstreicht Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung. „Denn selbst wenn – wie sehr oft – bei der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung keine Ungereimtheiten auftauchen, so gibt dieser Check jedenfalls Gewissheit ohne Kostenrisiko.“
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