Alle Jahre wieder gibt’s Ärger vor, während oder nach dem Urlaub, der den Erholungswert maßgeblich mindert. Und eines der ersten Anlaufziele ist der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ. Heuer sind im Sommer bisher mehr als 3800 Anfragen eingetroffen.
Wenn man einen Blick in die Vergangenheit wirft, zeigt sich: Die Ärgernisse nehmen zu – oder die Urlauber beschweren sich häufiger. Im Jahr 2005 gab es zur selben Zeit zwar nur 1407 Anfragen, 2018 waren es nach den Sommerferien auch schon über 3000 Beschwerden, die bei den Konsumentenschützern eingelangt waren.
Troubles bei Flügen
Die Gründe für die Anfragen bleiben dagegen sehr ähnlich: Ganz vorne liegen Troubles bei Flügen, gefolgt von Stornos, Mängeln im Hotel und Problemen bei Online-Portalen. Allein wegen Flugverspätungen oder -ausfällen konnte die Arbeiterkammer in Zusammenarbeit mit FairPlane für 127 Oberösterreicher und Begleitpersonen eine Rückerstattung von 104.220 Euro erwirken oder teilweise vor Gericht auch erstreiten. Das macht pro Fall 820 Euro.
Alternativflug muss angeboten werden
Die Regeln bei Flügen sind klar festgelegt: Bei Verspätungen, abhängig von der Flugdistanz, von zwei, drei oder vier Stunden müssen Airlines für Erfrischungen, Essen oder auch ein Hotel aufkommen, ab fünf Stunden muss das Ticket ersetzt oder ein Alternativflug angeboten werden. Landet der Flieger mehr als drei Stunden zu spät, beträgt die Entschädigung bis zu 600 Euro. Die Ausgleichszahlung entfällt, wenn die Airline nicht schuld an der Verspätung ist – etwa wegen Schlechtwetter oder einer Flughafensperre.
Für Pauschalreisende gelten übrigens die gleichen Ansprüche. Und sie sollten aufpassen, wo sie ihre Ausgleichszahlungen begehren, denn laut Konsumentenschützern sind die der Airlines besser als jene, die der Reiseveranstalter anbietet.
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