„Bittere“ Süßigkeiten

Verbot von „Gummibärchen mit Kick“ wird gefordert

Oberösterreich
29.07.2025 10:00

THC-Süßigkeiten sind zwar erst ab 18 Jahren erlaubt, das dürfte Teenager aber nicht abschrecken. Der Erwerb funktioniert im Grunde völlig unkompliziert und ohne Barrieren. Die stellvertretende Landeshauptfrau in Oberösterreich verlangt nun die Einführung von strengeren Kontrollen.

Naschen mit bitterem Nachgeschmack. Sogenannte „Edibles“ – also mit Cannabis versetzte Lebensmittel – werden auch in Oberösterreich immer beliebter. Gemeint sind hier insbesondere Gummibärchen mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent. Das heißt, man muss nun nicht mehr nach Amsterdam fahren und in berüchtigte „Coffeeshops“ gehen, sondern hat essbare „Sondersüßigkeiten“ vor der Haustür.

Für 20 Euro bekommt man in CBD-Shops legal ein Päckchen „Gummibärli mit Kick“. Das schmeckt LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) gar nicht: „Leider werden immer wieder Substanzen mit erheblichem Suchtpotenzial und negativer Wirkung auf Körper und Psyche als Lifestyle-Produkte beworben. Der Bundesgesetzgeber hinkt dieser Entwicklung seit Jahren hinterher.“

Diese Produkte sind zwar legal, jedoch nicht für Jugendliche unter 18 Jahren. Trotzdem kommen Kinder oft an diese „bitteren“ Süßigkeiten. Testkäufe gibt es noch nicht und die Substanzen werden zum Teil kinderfreundlich beworben.

Zitat Icon

Leider werden Substanzen mit Suchtpotenzial und negativer Wirkung auf Körper und Psyche als Lifestyle-Produkte beworben. Der Bundes- Gesetzgeber hinkt dieser Entwicklung hinterher. 

Christine Haberlander, LH-Stellvertreterin

Werden als Dekoration oder Raumduft deklariert
„Einfach im Raum oder in einer Duftlampe platzieren, um das volle Aroma zu entfalten. Nicht zum Verzehr geeignet“ steht in der Produktbeschreibung der THC-Gummibärchen.

Auf der Rückseite der Packung sind hingegen Nährwerte und Tipps zum Verzehr gegeben. Das ist nur ein Beispiel, wie es Anbieter schaffen, diese Naschereien an Kinder zu bringen und Gesetzeslücken auszunutzen.

Landesrätin Haberlander fordert deshalb, im Jugendschutz genauer auf diese Produkte zu schauen und die Waren in CBD-Shops strenger zu kontrollieren: „Denn eines muss klar sein: Die Gesundheit der Menschen ist uns das Wichtigste.“ Die Gesetzeslage in Oberösterreich müsse klarer sein und der Erwerb und Besitz solcher Substanzen solle an strenge Altersgrenzen (wie auch schon in anderen Bereichen) gekoppelt werden.

Kommentar
Man hinkt leider immer hinterher

Snus, E-Tschick und nun auch noch THC-Gummibärchen: Die Kreativität der Hersteller von Suchtmitteln – ob nun verboten oder nicht – kannte in den vergangenen Jahren scheinbar keine Grenzen. Das Angebot wird immer größer und ist nur schwer zu überblicken.

(Bild: Krone KREATIV, Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

Während die Konsumenten offensichtlich sehr gerne auf solche Trends einsteigen, hecheln der Gesetzgeber und die Erziehungsberechtigten sozusagen immer hinterher. Denn die Trends müssen erst einmal als solche erkannt werden und die geltenden Gesetze dann entsprechend angepasst werden. Und leider kann das mitunter ganz schön lange dauern.

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