Beim Linzer Wirte-Gipfel zeigte sich einmal mehr: Die Unzufriedenheit mit den uneinheitlichen Sperrstundenregelungen ist groß. Die Gastronomen fordern Klarheit – und eine einheitliche Schanigarten-Öffnungszeit bis 24 Uhr in den Sommermonaten. Brisant: Auch Wirtesprecher Michael Nell ist nun „Ersttäter“ im Sperrstunden-Wirrwarr.
Die Debatte um eine einheitliche Schanigarten-Sperrstunde in der Linzer Innenstadt nimmt weiter Fahrt auf.
Nachdem die „Krone“ bereits vor mehr als zwei Wochen über das bürokratische Wirrwarr rund um unterschiedliche Genehmigungen und strengere Kontrollen berichtet hat, folgte prompt ein Signal aus dem Rathaus: SP-Stadtchef Dietmar Prammer kündigte an, sich für eine rechtssichere und faire Lösung einzusetzen.
Wunsch der Wirte ist klar
Am Freitag tagten die Linzer Gastronomen beim sogenannten „Wirte-Gipfel“, um die Thematik gemeinsam zu diskutieren. Der Wunsch der Wirte ist klar: Eine einheitliche Sperrstunde bis 24 Uhr – zumindest in den Sommermonaten und bei entsprechender Rücksichtnahme auf Anrainer. Wirtesprecher Michael Nell resümiert: „Bei den Gesprächen wurde rasch klar, wie hoch die Unzufriedenheit mit den derzeit geltenden Regelungen ist. Die Gastronomen brauchen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten diese Flexibilität. Es ist höchst an der Zeit, dass die Stadt ihre Wirte von der kurzen Leine nimmt und eine einheitliche Regelung schafft.“
Wirtesprecher ist „Ersttäter“
Pikantes Detail am Rande: Der Wirtesprecher selbst hat eine Strafe aufgebrummt bekommen. Für eine Überschreitung der Sperrstunde in seiner Altstadtbar „Frau Dietrich“ soll er 300 Euro zahlen. Als „Ersttäter“ erhält er damit die Mindeststrafe. Bisher hatte er eine Grundeigentümerzustimmung, die ihm erlaubte, den Schanigarten bis 24 Uhr offenzuhalten, und die auch von der Exekutive bis zuletzt akzeptiert wurde. Doch neuerdings beruft man sich – wie berichtet – auf die Aufhebung der Verordnung im Dezember 2019 (!).
Übrigens: Schanigärten befinden sich auf öffentlichem Grund, Gastgärten auf privatem.
Der eine darf bis 23 Uhr offen halten, der andere bis Mitternacht – für Gäste unverständlich, für Gastronomen frustrierend. Es braucht klare und vor allem faire Spielregeln für alle. Und zwar welche, die sich an der Realität orientieren: Im Sommer spielt sich das Leben draußen ab. Natürlich: Wenn Anrainer berechtigte Einwände haben, muss das gehört und berücksichtigt werden. Aber grundsätzlich sollte jedem Wirt erlaubt sein, seinen Schanigarten im Sommer bis 24 Uhr geöffnet zu halten – vorausgesetzt, Rücksichtnahme und Lärmschutz sind Teil des Konzepts. Denn was am Ende wirklich zählt, ist nicht eine willkürliche Uhrzeit, sondern ein funktionierendes Miteinander.
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