Eine 22-jährige Frau ist Mitte Mai in Nenzing (Vorarlberg) von ihrem eifersüchtigen Freund in ein Waldstück gezerrt und anschließend verprügelt worden. Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Dass er ein Aggressionsproblem hat, gibt der 21-jährige Angeklagte in der Verhandlung am Dienstag zu. Seine beiden einschlägigen Vorstrafen sind Zeugnis davon. Wegen Nötigung und Körperverletzung muss er sich auch diesmal vor Gericht verantworten. Dabei ist der Auslöser für die Tat banal.
Doch von Anfang an: Am Abend des 17. Mai holt der Beschuldigte seine Freundin mit dem Auto in Liechtenstein ab. Weil ihr ein Lied nicht gefällt, bittet sie den Angeklagten, das Radio auszuschalten. Das ist schon zu viel für den Eifersüchtigen, der daraufhin mit der 22-Jährigen nach Nenzing fährt und sie in ein Waldstück zerrt: „Ich bringe dich um, wenn du mir nicht sagst, woran dich das Lied erinnert!“, droht er der jungen Frau und versetzt ihr einen Tritt gegen den Rücken.
Anzeige gegen Gewalttäter
Als sie zu flüchten versucht, wirft er sie erneut zu Boden, setzt sich auf ihren Brustkorb und drückt ihr die Kehle zu. Schließlich lässt der Peiniger von seiner Freundin ab. Diese erstattet daraufhin Anzeige gegen den Gewalttäter.
Ich bringe dich um, wenn du mir nicht sagst, woran dich das Lied erinnert.
Angeklagter (21) drohte seiner Freundin
„Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Als ich die Einvernahme des Opfers las, dachte ich, es handle sich um das Drehbuch eines schlechten Films“, so Staatsanwältin Sarah Nenning zum Angeklagten. Dieser fleht die Richterin an, von einer Haftstrafe abzusehen.
Seine Furcht vor dem Gefängnis ist gut begründet, steht doch der Widerruf zweier früherer Bewährungsstrafen im Raum. Weshalb auch sein Verteidiger für seinen Mandanten in die Bresche springt: „Die Mutter meines Mandanten hat Lungenkrebs und liegt im Sterben. Vater und Geschwister leben in der Türkei. Der Angeklagte pflegt seine Mutter.“
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Als ich die Einvernahme des Opfers las, dachte ich, es handle sich um das Drehbuch eines schlechten Films.
Staatsanwältin Sarah Nenning zum Angeklagten
Anti-Aggressionstraining geplant
Richterin Sabrina Tagwercher lässt Gnade walten, das rechtskräftige Urteil lautet: vier Monate Haft auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe. Zudem widerruft sie nur eine Vorstrafe, weshalb noch 1740 Euro Geldstrafe dazukommen. Die Probezeit wird auf fünf Jahre verlängert. Der Gewalttäter nimmt das Urteil an und verspricht, sich um ein Anti-Aggressionstraining zu kümmern.
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