Mit knapp zwei Promille war ein Mann mit seinem Motorrad Mitte April in den Gegenverkehr gerast. Am Landesgericht Feldkirch gab es für den 23-Jährigen nun die Quittung: Haft!
Der schreckliche Unfall trug sich an einem Freitagabend gegen 23.30 Uhr auf der Walgaustraße zu: Nach einem missglückten Überholmanöver touchiert der stark alkoholisierte Oberländer mit seinem Motorrad zunächst einen Linienbus, anschließend ein entgegenkommendes Auto, ehe er in eine Gartenmauer prallt.
Während er und seine damalige auf dem Sozius mitfahrende Freundin schwer verletzt von der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden müssen, kommt die junge Autofahrerin mit leichten Blessuren davon. Wie sich später herausstellt, war das Motorrad gar nicht für den Verkehr zugelassen, das angebrachte Kennzeichen vom Angeklagten gefälscht.
Das war damals ein riesengroßer Fehler. Seit dem Unfall bin ich abstinent.
Der Angeklagte vor Gericht
In der Verhandlung am Donnerstag gibt sich der Sufflenker, bei dem kurz nach dem Unfall ein Alkoholtest knapp zwei Promille ergeben hatte, recht geläutert. „Das war damals ein riesengroßer Fehler. Seit dem Unfall bin ich abstinent.“
Doch die Einsicht des mehrfach einschlägig Vorbestraften kommt spät. Denn erst im Februar war der Unverbesserliche bedingt aus der Haft entlassen worden. Fünf Monate und 25 Tage wurden damals zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund der Rückfallvoraussetzungen verurteilt Richter Martin Mitteregger den Rowdy diesmal zu einem Jahr Gefängnis und widerruft die bedingte Strafnachsicht.
Somit bleibt die Hoffnung des Angeklagten auf eine Fußfessel, die ihm auch erlauben würden, eine Arbeitsstelle in einer Werkstatt in Salzburg anzutreten, vorerst Illusion. Darüber nachdenken, wie es mit ihm in der Zukunft weitergehen soll, kann er nun im Gefängnis. Auch darüber, wie er die vom Herrn Rat verordneten Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt 4500 Euro bezahlen will. Denn Verwaltungsstrafen in Höhe von 20.000 Euro hat der Arbeitslose ebenfalls noch an der Backe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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