Volksverhetzung
Holocaust-Leugner Williamson erneut verurteilt
"Es waren keine spontanen Äußerungen", begründete das Gericht die Bestrafung des Briten. Er habe wohlüberlegt auf die Fragen vor der Kamera geantwortet. "Dieses Interview hat den Frieden in Deutschland gestört." Die Berichterstattung über den Fall sei groß gewesen, auch habe es Strafanzeigen aus der Bevölkerung gegeben. "Er hat minutenlang vor einer eingeschalteten Fernsehkamera geredet." Williamson sei sich bewusst gewesen, dass die Passagen gesendet werden könnten.
Die Verteidiger hatten argumentiert, Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass seine Aussagen in Deutschland zugänglich gewesen waren. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien seine Aussagen ein Straftatbestand. Die Staatsanwaltschaft ließ diese Argumentation aber nicht gelten und wies darauf hin, dass man sich die Aufzeichnung sehr wohl auch in Deutschland habe ansehen können - nämlich im Internet.
Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
Die Anwälte des 72-Jährigen, der selbst nicht vor Gericht erschienen war, kündigten sofort an, den weiteren Instanzenweg zu beschreiten. Ihre Ziel ist die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten.
Das Verfahren am Mittwoch war bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson wegen seiner volksverhetzenden Aussagen juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil mit einer Geldstrafe von 6.500 Euro hatte das Oberlandesgericht Nürnberg kassiert.
Früherer Bischof von den Piusbrüdern exkommuniziert
Der Fall Williamson schlug 2008 auch deshalb hohe Wellen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation von Williamson und weiteren Bischöfen der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben hatte. Inzwischen ist Williamson von den Piusbrüdern suspendiert worden (siehe Infobox). Nach Angaben seiner Anwälte lebt der 72-Jährige in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.
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