64-Jähriger angeklagt

Freundin tot, Tiroler leerte gleich ihr Konto

Tirol
10.04.2024 08:02

Gleich zweimal – am Todestag seiner Lebensgefährtin und am Tag darauf – griff ein 64-jähriger Tiroler zu ihrer Bankomatkarte und bediente sich am Automaten.  Daher stand der Mann am Dienstag als Angeklagter vor dem Landesgericht Innsbruck.

Strafbar? Pietätlos? Beides – oder keines von beidem? Angeklagt war, dass er der Mann an den zwei Tagen im Juli 2023 rund 2700 Euro abgehoben hatte. „Entfremdung eines unbaren Zahlungsmittels“ lautet das Delikt im Strafgesetzbuch. Am Dienstag, bei der Verhandlung am Landesgericht, zeigte sich der in Innsbruck wohnende 64-Jährige objektiv geständig. „Ja, ich habe das Geld abgehoben, mir aber nichts weiter dabei gedacht“, sagte der mehrfach vorbestrafte Mann.

Angeklagter war am Todestag „sehr verwirrt“
Er habe schließlich auch sonst die Bankomatkarte der Lebensgefährtin regelmäßig benutzt. „Sie war ja krank und konnte nicht mehr aus dem Haus“, erklärte er. So habe er einfach für sie mit ihrer Karte regelmäßig Einkäufe erledigt. Zudem sei er an dem Todestag und am Tag darauf „sehr verwirrt gewesen“, so der Angeklagte.

Freispruch: „Kein Vorsatz für Bereicherung erkennbar“
Der Richter glaubte dem Tiroler schließlich und sprach ihn frei. „Ich glaube, dass er verwirrt war und dahinter keine böse Absicht stand.“ Ein Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, sei jedenfalls nicht zu erkennen, so der Richter. Zudem sei es für einen juristischen Laien – wie in diesem Fall dem Angeklagten – nicht unbedingt erwartbar, dass er die richtige Vorgangsweise kenne. Dass er nämlich wisse, dass nach dem Tod sämtliches Geld in eine Verlassenschaft übergehe und damit vorerst kein berechtigter Zugriff darauf mehr bestehe. Der 64-Jährige verließ erleichtert den Saal ...

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