Zwei Vorarlberger kassierten Arbeitslosengeld, obwohl sie auf einer Baustelle in Lauterach (Vorarlberg) beschäftigt waren. Die zwei mussten sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Es war ein anonymer Tippgeber, der den Stein ins Rollen brachte. Der Gesetzestreue hatte sich Anfang letzten Jahres bei der Finanzbehörde gemeldet und einen Häuslebauer in Lauterach wegen angeblicher Schwarzarbeiter auf der Baustelle angeschwärzt. Als drei Beamte kurz darauf vor Ort eine Beschäftigungskontrolle durchführen, flüchten die beiden Angeklagten. Deren Identität ist jedoch schnell geklärt. Die Schwarzarbeiter hatten nämlich ihre Arbeitsrucksäcke samt Personalausweis zurückgelassen. Zwar behaupten die Beschuldigten später, auf der Baustelle lediglich ein Bier getrunken zu haben. Doch die Recherchen ergeben anderes.
Im Hinblick darauf, dass sowohl der Erstangeklagte (34) als auch der Zweitangeklagte (40) von Jänner bis April 2023 unrechtmäßig Arbeitslosengeld in Gesamthöhe von rund 9700 Euro bezogen hatten, müssen sie sich nun wegen schweren Betrugs bei Gericht verantworten. Im Prozess am Freitag bekennt sich der Erstangeklagte für nicht schuldig. Zwar räumt er ein, noch immer arbeitslos zu sein, verweist ansonsten jedoch auf seine Angaben bei der Polizei.
Beantragtes Gewerbe in Gefahr
Dort hatte der Mann im Vorfeld gesagt, lediglich ein paar wenige Stunden am Bau mitgeholfen zu haben. Weshalb ihn Richterin Silke Sandholzer am Ende des Tages vom Vorwurf des schweren Betruges im Zweifel freispricht. Anders im Fall des Zweitangeklagten. Dieser wird von der Frau Rat schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro verdonnert. Für den 40-Jährigen ein herber Schlag, denn im Falle der Rechtskraft ist der Mann auch sein beantragtes Gewerbe in der Baubranche los.
Dafür braucht es nämlich einen einwandfreien Leumund. „Warum haben Sie nicht einfach beim AMS angerufen und ihre Erwerbstätigkeit angegeben?“, will die Frau Rat wissen. Worauf der Beschuldigte sich recht naiv gibt und meint: „Das hätte ich ja, weil ich dachte, dass ich bis zum Baustart alle Befähigungsnachweise beisammenhabe.“
Richterin bleibt hart
Aber zweimal sei der Baubeginn verschoben worden. Deshalb habe er auch keine Rechnung gestellt, um weiterhin im Unternehmer-Gründungsprogramm sein zu können. Seine Regieleistungen hätte er dann später über die eigene Firma abgerechnet. „Ich wollte alles richtig machen.“ Trotz mehrmaliger Einlenkungsversuche durch die Verteidigung, dem Angeklagten keine Steine in den Weg zu legen und ihm eine Diversion zu ermöglichen, bleibt die Richterin hart. „Sozialbetrug ist immer schwer zu diversionieren. Für mich ist die Verantwortungsübernahme des Angeklagten jedenfalls nicht gegeben.“
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