Verkehrsministerin Gewessler wollte Betriebe zu „Geschlechtertests“ verpflichten. Nach einem „Krone“-Bericht rudert sie zurück: Aus der „Verpflichtungs“- wurde eine Absichtserklärung.
Vor rund einer Woche war es der Aufreger schlechthin: 21 Betriebe – von Wiener Linien und dem Flughafen Wien über die Post, die Wirtschaftskammer bis hin zu den ÖBB – erhielten brisante Post von der für die Verkehrsagenden zuständigen Ministerin, der grünen Leonore Gewessler.
„Women in Transport“, also „Frauen im Transportgewerbe“, hieß die Erklärung, die in einigen der in der Erklärung genannten Firmen wohl zu massiver Kritik geführt haben dürfte. Nicht überraschend, denn Staatsbetriebe sollten sich, wie ausführlich berichtet, zu „Geschlechtertests“ verpflichten. Geschlechterbezogene Daten von Mitarbeitern, die über das binäre Geschlechterverständnis von männlich und weiblich hinausgehen, sollten durch ihre Unternehmen gesammelt werden.
Verstoß gegen das Gesetz?
„Rechtlich unhaltbar“, warnten Experten, da auch bei der Bewerbung kein Geschlecht und keine Religionszugehörigkeit abgefragt würden. Ohne explizite Zustimmung des Arbeitnehmers ein Verstoß gegen das Gesetz, meinte daher auch Ex-Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske.
Die Erhebung der geschlechtlichen Orientierung eines Arbeitnehmers betrifft den persönlichen Lebensbereich und ist dem Arbeitgeber schlicht verboten.
Ex-AK-Präsident und Wiener Landtagsmandatar Rudolf Kaske
Nun langte offenbar eine neue Version des Schreibens ein – in der Neufassung im Gegensatz zur alten Version deutlich durch Wasserzeichen als „Entwurf“ gekennzeichnet. Bei der weiteren Lektüre fallen Unterschiede auf. Der Titel „Konkrete und verbindliche Maßnahmen“ wurde gestrichen, eine Verpflichtung zur Umsetzung scheint demnach gekippt.
Die Freiwilligkeit der Mitarbeiter wurde dagegen explizit hervorgehoben – jene hatte im Erstentwurf gefehlt. Scheint so, als hätten sich einige der Unternehmen – mit Erfolg – gegen die Gender-Groteske gewehrt.
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