Eine 52-jährige Russin musste sich am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs verantworten. Die Frau wurde zu einer für sie sehr schmerzhaften Geldstrafe verdonnert.
Jahrelang arbeitete die bislang Unbescholtene als Zeitungsausträgerin. Allerdings auf Werksvertragsbasis. Den Behörden gemeldet hatte sie die Einnahmequelle allerdings nicht. Stattdessen kassierte sie weiterhin frech von der Bezirkshauptmannschaft Grundversorgung. Dabei ging es keineswegs nur um die viel zitierten Peanuts: Im Zeitraum von Jänner 2015 bis Ende August 2023 bereicherte sich die im Raum Dornbirn wohnhafte Frau so um immerhin rund 65.500 Euro.
Angeklagte bekennt sich schuldig und ist reuig
Am Mittwoch wurde der 52-Jährigen am Landesgericht Feldkirch der Prozess wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs gemacht. „Ich bekenne mich schuldig“, übernimmt die Angeklagte die volle Verantwortung. Allerdings habe sie nicht gewusst, dass sie ihre Einkünfte dem Amt hätte melden müssen. Trotzdem erklärt sich die Russin bereit, den Schaden im Rahmen ihrer Möglichkeiten wiedergutzumachen. Was auch ihr Verteidiger Toni Jakupi ins Treffen führt: „Meine Mandantin hat bereits mit der Rückzahlung begonnen, wenngleich sich der Betrag mit 30 Euro noch in Grenzen hält.“
Schuldspruch im Sinne der Anklage
Richter Alexander Wehinger spricht die Frau im Sinne der Anklage schuldig und verhängt eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe über 1200 Euro. Den Betrag darf sie nun in Raten abstottern. Seit Anfang März arbeitet die Russin übrigens wieder als Zeitungsausträgerin, diesmal allerdings in Festanstellung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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