Beglaubigungen von Unterschriften, Schenkungen, Immobilienverkäufe, Firmengründungen - für viele rechtlich heikle Angelegenheiten braucht man Notare. Doch statt hin zu pilgern kann man bis auf ganz wenige Ausnahmen alles davon auch schon über Internet erledigen und Zeit sparen.
Die üblicherweise analog in Anspruch genommenen Leistungen wie Beratungstermine und händische Unterschriften sind mittlerweile digital möglich. „Insgesamt gilt das für gut 90 Prozent unserer Services. Ausnahme sind eigentlich nur Testament oder letztwillige Verfügung, die weiterhin persönlich erfolgen müssen“, erklärt Notar Ulrich Voit. Künftig könnten sogar einvernehmliche Scheidungen so abgewickelt werden, um die Gerichte zu entlasten. Gespräche dazu laufen.
Vorteil der Online-Services, die rund ein Drittel der 528 heimischen Notare schon anbieten, ist, dass man sich Wege in die Kanzleien und damit Zeit spart. Vor allem für ältere Menschen, die weniger mobil sind, kann das eine große Erleichterung sein.
Vollmacht, Kauf, Firmengründung
Die häufigsten Anwendungen sind derzeit Beglaubigungen von Unterschriften, Vorsorgevollmachten von älteren Angehörigen, eine Reisevollmacht für Kinder bei getrennt lebenden Eltern bis hin zu Immobilientransaktionen. Einen Wohnungskauf oder -verkauf kann man bereits voll digital abwickeln.
Praktisch ist das speziell, wenn sich einer der Vertragspartner oder ein Angehöriger im Ausland aufhält und so nicht extra nach Österreich kommen muss. Für Unternehmen kann etwa die Firmengründung per Videokonferenz rechtsgültig abgewickelt werden. Voit: „Häufig sind aber auch Beratungen, zum Beispiel zu Nachfolgeregelungen für den Betrieb, mögliche Kapitalmaßnahmen, Übertragung von Firmenanteilen bis hin zu ganzen Gesellschafterversammlungen, für die man sich nicht mehr physisch treffen muss.“
Sicherheit durch „ID Austria“
Natürlich muss das sicher ablaufen. Voraussetzung ist die Einhaltung gewisser gesetzlicher Anforderungen sowie ein Identitätsnachweis- und eine gute Internetverbindung. Faktisch genügen Laptop oder Smartphone, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie eine gültige Handy-Signatur per „ID Austria“- -App.
Mittels Videokonferenz stellt der Notar die Identität fest, nach der Beratung und dem Abschluss „unterschreiben“ dann alle Beteiligten mit ihrer elektronischen Signatur. Der Notar bringt dann noch seine Beurkundungssignatur an und speichert das Dokument.
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