„Groschen ehren“

Billigstrom: Haushalte sparen mindestens 60 Euro

Wirtschaft
19.12.2025 19:00

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz bringt die Bundesregierung die laut eigenen Angaben größte Strommarktreform seit rund 20 Jahren auf den Weg. Ziel ist es, die Stromkosten für Haushalte und Betriebe nachhaltig zu senken. Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner erklärt im Interview, warum die Entlastung nicht über Nacht kommt – für viele aber dennoch klar spürbar sein soll.

Im Mittelpunkt des sogenannten Billigstromgesetzes steht die Stromrechnung. Durch einen Digitalisierungsschub sollen Netze effizienter genutzt, Smart Meter (ein intelligenter, digitaler Stromzähler) besser eingesetzt und dynamische Tarife ermöglicht werden. Sinkende Börsenpreise sollen dadurch schneller bei den Kundinnen und Kunden ankommen.

Dynamischer Tarif und Anbieterwechsel
Für Haushalte mit Anspruch auf den Sozialtarif komme eine zusätzliche Ersparnis von rund 300 Euro hinzu. Wer darüber hinaus dynamische Tarife nutzt, könne seine Ersparnis sogar noch einmal verdoppeln. Zehetner verweist auch auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels: Nur rund fünf Prozent der Österreicherinnen und Österreicher überprüfen jährlich ihren Stromtarif. Dabei könnten allein durch einen Anbieterwechsel – etwa in Wien – Unterschiede von bis zu 500 Euro pro Jahr erzielt werden.

Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner
Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner(Bild: krone.tv )

„Summe vieler kleinen Maßnahmen“
Konkret beziffert Zehetner die Entlastung für einen Durchschnittshaushalt mit rund 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch auf etwa 60 Euro pro Jahr durch niedrigere Netzentgelte und die gesenkte Elektrizitätsabgabe. „Das ist nicht der eine große Schalter, den man umlegt, sondern die Summe vieler kleiner Maßnahmen“, so die Staatssekretärin.

Kritik der FPÖ, die Entlastung bei der Elektrizitätsabgabe sei „kaum spürbar“, weist Zehetner zurück, ihr Großvater habe ihr gelehrt: „Wer den Groschen nicht ehrt, ist den Schilling nicht wert. Erst in der Summe ergibt sich eine ordentliche Ersparnis.“ Die Elektrizitätsabgabe für Haushalte wird auf das gesetzliche Minimum gesenkt, für Betriebe nahezu halbiert.

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Mein Opa hat mich gelehrt: Wer den Groschen nicht ehrt, ist den Schilling nicht wert.

Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner

PV-Anlagen, Speicher und neue Regeln
Für Diskussionen sorgten zuletzt geplante Änderungen bei Einspeisetarifen für kleine PV-Anlagen. Nun wurde stattdessen ein fixer Infrastrukturbeitrag festgelegt, der Planungssicherheit bringen soll. Gleichzeitig räumt Zehetner ein, dass man in der Vergangenheit zu wenig auf das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten im Energiesystem geachtet habe.

Künftig sollen Speicher eine zentrale Rolle spielen – von stationären Batteriespeichern bis hin zu E-Autos. Mit dem Billigstromgesetz wurde die rechtliche Grundlage für bidirektionales Laden geschaffen, damit Strom aus Fahrzeugen auch wieder ins Netz eingespeist werden kann.

Zu viele Netzbetreiber, zu wenig Wettbewerb
Angesichts der rund 140 Netzbetreiber in Österreich will die Regierung auch die stark zersplitterte Netzstruktur reformieren. In einer Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden werde derzeit geprüft, wie rasch Synergien gehoben und Kosteneffekte erzielt werden können, erklärt Zehetner.

Während einzelne Maßnahmen schnell umsetzbar seien, würden Zusammenlegungen von Netzbetreibern mehr Zeit in Anspruch nehmen. Gleichzeitig soll es zu einer Kompetenzbereinigung im Energiebereich kommen, da Energiegesetze durch sogenannte Kompetenzdeckungsklauseln derzeit Zweidrittelmaterien sind und Reformen dadurch verlangsamt werden. Ziel sei es, Verfahren zu straffen, um Maßnahmen – etwa Förderpakete für Speicher – künftig schneller umsetzen zu können.

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