Ein Bündnis von Auslandsösterreichern will das Staatsbürgerschaftsgesetz umkrempeln. Mithilfe einer parlamentarischen Bürgerinitiative will Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen.
Derzeit sind Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nimmt man eine andere Staatsbürgerschaft an, verliert man die österreichische automatisch. „Dies führt zum Verlust wertvoller Bürger, die unser Land weltweit repräsentieren“, beklagte Martin Wallner, Co-Initiator der Kampagne www.doppelstaatsbuerger.at.
Eine Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe möglich, etwa einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben, dem Kindeswohl oder weil die Beibehaltung aus einem „besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik“ liegt. Die Entscheidung trifft das zuständige Amt der Landesregierung. In der Praxis sei die Chance auf Beibehaltung wegen überholter und restriktiver Kriterien, die seit drei Jahrzehnten nicht aktualisiert worden seien, allerdings minimal, kritisierte das Bündnis.
Laut dem Außenministerium in Wien leben derzeit mehr als 613.000 österreichische Staatsbürger im Ausland. Die meisten von ihnen leben in:
„Darf nicht von Berühmtheit oder Beziehungen abhängen“
Die Gruppierung schlägt nun konkrete Kriterien vor, die eine faire Beurteilung ermöglichen sollen – darunter familiäre Bindungen in Österreich oder berufliche Nachteile ohne die Staatsbürgerschaft des Gastlandes. Ein klar definierter Kriterienkatalog sei längst fällig, betonte Co-Initiator Andreas Eisl. „Es darf nicht von Berühmtheit oder Beziehungen abhängen, ob man Österreicher bleiben darf.“
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