Rückzahlung von 500 €

„Zahlreiche Senioren sind völlig verzweifelt“

Tirol
06.02.2024 12:00

Zahlreiche Pensionisten in Tirol sind derzeit mit einer Rückzahlungsaufforderung von bis zu 500 Euro seitens des Finanzamtes konfrontiert. Das treibt ihnen Sorgenfalten auf die Stirn. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert eine sofortige humane Lösung, das zuständige Ministerium klärt auf und spricht unter anderem von einer möglichen Ratenzahlung. 

Es ist eine Causa, die bundesweit bereits seit Kurzem bekannt ist. Doch laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) melden sich derzeit Pensionisten in Tirol und klagen der Gewerkschaft ihr Leid. „Sie müssen eine Rückzahlung von bis zu 500 € an das Finanzamt Österreich tätigen. Denn ihnen wurde der Teuerungsbonus für 2022 unwissentlich doppelt ausbezahlt - direkt auf das Konto und via Steuerausgleich“, erklärt der Tiroler ÖGB-Vorsitzende Philip Wohlgemuth, „das Ganze geschah aus Sicht der Betroffenen unwissentlich. Es geht dabei um Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen. Viele von ihnen leben unter oder an der Armutsgrenze, die seit Monaten andauernde Teuerung setzt ihnen stark zu.“

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Sie sind durch diese Rückzahlungsaufforderung vor den Kopf gestoßen, wissen nicht, wie sie das Geld jetzt auftreiben sollen und sind völlig verzweifelt.

(Bild: Franz Preschern)

Tirols ÖGB-Chef Philip Wohlgemuth

Kritik auch an „sehr kurzer Zahlungsfrist“
Das zusätzliche Geld, das die Betroffenen erhalten haben, „sei längst in gutem Glauben für Miete, Heizkosten und Essen verbraucht“, weiß Wohlgemuth, „sie sind durch diese Rückzahlungsaufforderung vor den Kopf gestoßen, wissen nicht, wie sie das Geld jetzt auftreiben sollen und sind völlig verzweifelt.“ Zudem kritisiert er die „sehr kurze Zahlungsfrist von nur einem Monat“.

Diese Rückforderung wurde dem ÖGB Tirol vorgelegt. (Bild: ZvG)
Diese Rückforderung wurde dem ÖGB Tirol vorgelegt.

Er wolle nun helfen und eine humane Lösung finden: „Rechtlich ist das Vorgehen des Finanzamtes laut unseren Juristen gedeckt bzw. ist das Finanzamt auch verpflichtet, so zu agieren. Deswegen erwarte ich mir nun, dass die gewählten Politiker die Verantwortung für ihren Fehler übernehmen und auf die Rückzahlung verzichten. Eine entsprechende Weisung von Seiten des Finanzministeriums an das Finanzamt mit der Forderung um generelle Nachsicht soll schnellstmöglich erfolgen.“

Ein großes Unternehmen brachte Ball ins Rollen
Die „Krone“ fragte beim Finanzministerium nach - und dieses klärt auf: „Im Vorjahr wurden - zum größten Teil von einem großen Unternehmen - korrigierte Lohnzettel betreffend Teuerungsabsetzbetrag an die Finanzverwaltung übermittelt. Daher waren rund 36.000 Fälle wegen eines Fehlers des Arbeitgebers bzw. Pensionsauszahlers zu korrigieren und Bescheide anzupassen.“

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Auf diese Rückzahlung muss verzichtet werden.

(Bild: Franz Preschern)

Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth

Und weiter: „Der Grund: In den Jahreslohnzetteln war bei der Verarbeitung im März der Teuerungsabsetzbetrag nicht enthalten, obwohl er vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Durch die anschließende Veranlagung wurde daher automatisch seitens der Finanzverwaltung der Teuerungsabsetzbetrag gewährt. Dadurch kam es zu einem doppelten Genuss. Erst durch die Übermittlung der korrigierten Lohnzettel hat die Steuer richtig berechnet werden können und zu Rückforderungen geführt.“

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Wir ersuchen hiermit um Verständnis, dass wir den Namen dieses Unternehmens wegen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht nicht nennen dürfen.

Das Österreichische Finanzamt

Ratenzahlungen werden angeboten
Bei Vorliegen der Voraussetzungen biete das Finanzamt Österreich Ratenzahlungen an, um die Auswirkungen des Fehlers dieses Unternehmens beziehungsweise Pensionsauszahlers auf die betroffenen Pensionisten abzufedern. „Wir ersuchen hiermit um Verständnis, dass wir den Namen dieses Unternehmens wegen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht nicht nennen dürfen.“

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