Kritik an der EVN

Energiekosten von Landesbeamten verfünffacht!

Niederösterreich
22.01.2024 06:00

Eine wahre Kostenexplosion bei seinen Strom- und Gasrechnungen wollte ein Landesbeamter nicht auf sich sitzen lassen. Die EVN spricht nach der Beschwerde von einem Sonderfall. 

Das wollte der St. Pöltner Thomas Lintner nicht mehr auf sich sitzen lassen: Mehrfach erhöhte die EVN empfindlich die Strom- und Gastarife. Was im Jahr 2022 monatlich 352 Euro für beide Energieformen ausgemacht hatte, sollte für 2023 in rückwirkenden Teilbeträgen plötzlich 1160 Euro und für 2024 dann 1723 Euro ausmachen.

Nachdem sich der Landesbeamte an die EVN, an die Landeshauptfrau und die E-Control gewendet hatte, nahm der 61-Jährige hilfesuchend Kontakt zur „Krone“ auf: „Mir wurde von der E-Control mitgeteilt, dass die Anhebung dieser Teilbeträge sachlich nicht gerechtfertigt ist. Sie können aber ihre Schlichtungsfunktion leider nicht ausüben, weil die EVN von ihren überzogenen Forderungen nicht Abstand nehmen wollte.“

EVN ortet „Sonderfall“
Nach Anfrage beim Energieversorger, räumt diese einen „Sonderfall“ ein. Die starken Preisschwankungen der letzten Jahre seien dafür verantwortlich. „Gerne nehmen wir auf Kundenwunsch eine rückwirkende Tarifkorrektur vor und stellen ab dem 4. März 2019 weiterhin einen Optima Garant Tarif zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen ein“, heißt es von Niederösterreichs führendem Energieanbieter.

Die korrigierten Rechnungen würde der Kunde dann nach seiner Zustimmung zu dieser Vorgangsweise innerhalb von wenigen Tagen erhalten. „Bei Strom und Gas ist zu beachten, dass der Tarif Optima Garant nicht mehr angeboten wird. Damit wir die Anlagen weiterhin mit Energie versorgen können, muss bitte zeitnahe ein Tarif aus unserem aktuellen Angebot gewählt werden“, betont EVN-Sprecher Stefan Zach.

Strenge gesetzliche Vorgaben
Die EVN habe in den vergangenen Jahren laufend an der Lesbarkeit und Verständlichkeit ihrer Rechnungen gearbeitet – die „Krone“ berichtete. Andererseits unterliege der Energielieferant auch strengen gesetzlichen Vorgaben, die zwar die gesamte Rechnung genau erklären, dadurch diese aber – weil viel zu kompliziert – für den Otto-Normalverbraucher unlesbar ist.

 

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