Kurs in Freizeit, etc.

Das ändert sich durch das neue Lehrerdienstrecht

Österreich
23.05.2012 16:05
Die Reform des Dienstrechts soll Schluss machen mit den unterschiedlichen Spielregeln, die seit 1948 für Landeslehrer (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und Bundeslehrer (AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS) gelten: So sieht das - der Austria Presse Agentur vorliegende - Papier für alle Junglehrer, die 2013/14 zu arbeiten beginnen, unter anderem die gleiche Wochenarbeitszeit von 24 Stunden, dasselbe Basisgehalt von 2.420 Euro und dieselbe Fortbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr außerhalb der Unterrichtszeit vor.

Auch den Titel sollen sich die Lehrer künftig teilen: Alle werden die Verwendungsbezeichnung "Professor" führen, was bisher Bundeslehrern vorbehalten war. Im Folgenden ein Überblick auf die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen:

PRAGMATISIERUNG: Wie von Unterrichtsministerin Claudia Schmied angekündigt, ist keine Möglichkeit zur Pragmatisierung vorgesehen. In dem Papier ist nur von Vertragsbediensteten die Rede. Die Pragmatisierung wird bei den Bundeslehrern schon seit 2003 ausgesetzt und auch nur noch bei Teilen der Landeslehrer durchgeführt.

ARBEITSZEIT: Lehrer müssen verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es 20. "Aus wichtigen Gründen" kann die Unterrichtszeit künftig auf bis zu 28 Stunden angehoben werden. Darüber hinaus gibt es für jede Unterrichtsstunde 1,3 Prozent des Gehalts zusätzlich. Neben diesen "pädagogischen Kernaufgaben" gehören zu den Dienstpflichten auch die Vertretung anderer Lehrer, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturen schriftlicher Arbeiten und "standortbezogene Tätigkeiten" (Elterngespräche, Schul-und Qualitätsentwicklung, Projekte, Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterner Fortbildung). Welches Ausmaß diese Tätigkeiten abseits des Unterrichts haben, wird in den Gesetzesentwürfen nicht näher definiert. Lediglich die Zahl der Supplierstunden ist mit 24 pro Jahr vorgegeben, jede zusätzliche Stunde bringt 33,40 Euro.

GEHALT: Es soll 2.420 Euro brutto als Einstiegs-Grundgehalt für alle Lehrer geben, unabhängig von Schultyp oder Fach. Die bisher steile Gehaltskurve soll deutlich abgeflacht werden, das Lebens-Einkommen dabei aber gleichbleiben. Die bisher 17 bis 18 Gehaltssprünge alle zwei Jahre werden durch sieben Gehaltsstufen ersetzt. Die erste Vorrückung gibt es erst nach 13 Jahren, Gehaltsstufe 2 liegt bei 2.760 Euro, nach 17 Arbeitsjahren sind es 3.100 Euro, nach 22 Jahren 3.440 Euro, nach 27 Jahren 3.780 Euro, nach 33 Jahren 4.120 Euro und in der letzten Gehaltsstufe nach 39 Jahren 4.330 Euro. Für Pflichtschullehrer bedeutet das neue Anfangsgehalt ein Plus von 400 bis 500 Euro, für Bundesschullehrer ein Plus von 200 Euro. Das Endgehalt bringt ein Minus von 170 Euro für Pflichtschul- und minus 810 Euro für Bundesschullehrer. Allerdings kommen nach dem neuen Schema unterschiedliche Zulagen nach Fächern, Schulstufe und Zusatzaufgaben hinzu. Ein direkter Vergleich ist deshalb nicht möglich.

BERUFSEINSTIEG: Junglehrer starten nicht bereits in der Entlohnungsstufe I, sie müssen künftig eine sogenannte Induktionsphase durchlaufen. In dieser sollen sie bei einer Lehrverpflichtung von 22 Stunden plus verpflichtender Weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen (PH) 1.960 Euro verdienen - und zwar unabhängig von Schulstufe und Fach. Für Bundeslehrer dauert diese Phase wie das bisherige Unterrichtspraktikum ein Jahr, für Landeslehrer, die bisher überhaupt keine Induktionsphase kannten, zwei Jahre.

ZULAGEN: Je nach unterrichtetem Fach bekommen Lehrer Zulagen, die sich nach den bisher für Bundeslehrer geltenden Lehrverpflichtungsgruppen richten: In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule) bekommen Lehrer etwa für Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik, darstellende Geometrie, Informatik und EDV 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich. Damit werden die an der Uni ausgebildeten AHS-Lehrer für den Unterricht in Unterstufenklassen künftig gleich viel verdienen wie die derzeit an den PH kürzer ausgebildeten Lehrer der Sekundarstufe I. Mit der geplanten Reform der Lehrerausbildung sollen sie künftig gemeinsam auf den Beruf vorbereitet werden. In der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BMHS) liegt die Zulage für die genannte Fächergruppe bei 36 Euro. Zwölf Euro zusätzlich sollen Lehrer bekommen, die in der Oberstufe Geografie, Geschichte, Psychologie oder ähnliche Fächer unterrichten. Extra Geld gibt es auch für "Spezialfunktionen": So bekommen Mentoren, die Junglehrer in der Induktionsphase betreuen, 90 Euro für ihre Betreuungsaufgabe, bei zwei Schützlingen sind es 120 Euro, bei drei 150 Euro. Für Bildungs- und Schülerberatung oder Berufsorientierung gibt es eine Zulage von 150 Euro, dasselbe gilt für Sonderpädagogik.

FORTBILDUNG: Alle Lehrer müssen künftig verpflichtend Fortbildungen im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr besuchen - und zwar außerhalb der Unterrichtszeit, wie präzisiert wird. "Nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" darf deshalb der Unterricht ausfallen. Im Schuljahr 2010/11 sind 95 Prozent aller 384.000 Kursanmeldungen auf die Unterrichtszeit entfallen. Pflichtschullehrer hatten schon bisher eine Fortbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr, bei Bundeslehrern ist Fortbildung derzeit eine nicht quantifizierte Dienstpflicht.

MENTOREN: Lehrer, die Berufseinsteiger in der Induktionsphase betreuen wollen, müssen mindestens fünfjährige Berufserfahrung mitbringen sowie einen Hochschullehrgang von 60 ECTS absolvieren, jede Person darf maximal bis zu drei Junglehrer betreuen. Bis 2019/20 reicht allerdings auch ein 30 ECTS umfassender Lehrgang bzw. die bisherige Erfahrung als Betreuungslehrer für Unterrichtspraktika.

SCHULLEITER: Schulleiter werden nach dem Entwurf auf fünf Jahre befristet bestellt, bei "Nichtbewährung" können sie vorzeitig abberufen werden. Vom Unterricht sind Direktoren gänzlich freigestellt, derzeit ist das erst ab einer Schul-Mindestgröße von 40 Klassen der Fall. Für den Posten gibt es je nach Schulgröße eine Zulage von 450 bis 1.300 Euro in den ersten fünf Jahren, danach sind es 550 bis 1.500 Euro.

MITTLERES MANAGEMENT: Im Dienstrecht ist auch das von Schmied angekündigte Mittlere Management für größere Schulen vorgesehen. Lehrer in dieser Funktion müssen 50 bzw. 75 Prozent weniger unterrichten und bekommen eine Zulage von 300 bzw. 450 Euro pro Monat.

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