
Aus derzeitiger Sicht dürfte die Einvernahme von Elsner am Dienstag und Mittwoch nach Pfingsten stattfinden. Am Donnerstag und Freitag sollen dann die überschneidenden Anklagen mit den anderen Angeklagten erörtert werden, so Böhm.
Prozess gesundheitsbedingt ferngeblieben
Elsner hätte bereits in der vergangenen Woche auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG, die sich auf diesem Weg seine Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen will, als Beschuldigter im zweiten BAWAG-Prozess erscheinen sollen. Er war der Ladung mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit aber nicht nachgekommen.
Nunmehr wurde ihm von Steurer allerdings die Verhandlungsfähigkeit attestiert. Details des neuen Gutachtens wollte Böhm nicht erörtern, bevor es der Betroffene nicht selbst habe, wie der Richter ausführte.
Elsner wehrt sich gegen "Verhandlungsfähigkeit"
Elsner wehrte sich am Montagnachmittag über seinen Anwalt Jürgen Stephan Mertens gegen das Ergebnis des neuen Gutachtens. Er wirft Steurer Befangenheit vor: "Das Gutachten steht den medizinischen Ergebnissen mehrerer Ärzte diametral entgegen, was auf die Befangenheit des Gutachters hinweist."
Besonders hervorzuheben sei, so Mertens, dass gegen den Gutachter eine Befangenheitsanzeige vorliege und dieser in der Sache tätig gewesen sei, bevor noch eine Entscheidung des Gerichts zur Befangenheitsanzeige vorgelegen sei. "Dies ist als klare Rechtsverletzung und Hinwegsetzung über die Strafprozessordnung zu beurteilen", betonte der Anwalt.
Aktuelle medizinische Ergebnisse würden nicht gewürdigt
Nach Ansicht des Elsner-Anwaltes ist hinsichtlich des Gutachters eine "Beeinträchtigung der unparteilichen Begutachtung zu befürchten", da der Sachverständige "ohne Würdigung der aktuellen medizinischen Ergebnisse am 3.5.2012 gegenüber der Presse verlautbarte, dass 'zwar aktuelle Herzrhythmusstörungen vorlägen, aber das Krankheitsbild bereits bekannt sei'", führt Mertens aus.
Zu diesem Zeitpunkt habe Steurer aber "bereits gewusst, dass sich die kardiale Situation von Herrn Elsner massiv verschlechtert hatte und dass das Krankheitsbild eben nicht bekannt war, weil eine neue gravierende Verschlechterung der Herzkrankheit eingetreten war, welche dem Gutachten des Sachverständigen Steurer vom 27.4.2012 widersprach", so der Anwalt weiter.
Subsidiaranklage stehe Rechtsprechung entgegen
Weiters verweist Mertens darauf, dass die aufrechte Subsidiaranklage der BAWAG zum Betrugsvorwurf der höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Verfahren entgegenstehe, wonach eine Verurteilung des Ex-BAWAG-Chefs ohne Verlustnachweis der BAWAG-Gelder nicht möglich sei.
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