Gold im Hasenstall

Brutaler Raubüberfall: Vier Jahre Haft für Täter

Steiermark
29.11.2023 16:54

Ein 23-Jähriger ist am Mittwoch wegen eines brutalen Überfalls auf eine Frau im eigenen Haus in der Nähe von Graz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt waren ursprünglich acht Männer, nach diversen Verurteilungen blieb nur noch einer übrig. Er flüchtete zunächst nach Brasilien, kehrte aber freiwillig zurück und stellte sich. Bei dem Überfall im Dezember 2022 wurde eine damals 55-Jährige gefesselt und beraubt.

Einer der bereits Verurteilten (57) erledigte für das spätere Opfer Arbeiten im Haus und Garten. Er baute auch im Hasenstall ein Versteck ein, aus dem bei dem Überfall Münzen im Wert von fast 800.000 Euro entwendet wurden. Die Anklage ging davon aus, dass der Mann und sein Sohn (28) die Informationen über das Versteck weitergegeben hatten.

Münzen aus dem Hasenstall
Drei andere Männer - darunter der 23-jährige Angeklagte - sollen daraufhin mithilfe eines nachgemachten Schlüssels ins Haus gekommen sein und die Frau gefesselt und bedroht haben, um den Code ihres Tresors zu erfahren. Sie konnte sich in der Aufregung aber nicht daran erinnern, also nahmen die Männer ihn einfach mit. Im Inneren sollen sich 35.000 Euro befunden haben. Außerdem sollen die Räuber ein Armband im Wert von 33.000 Euro sowie die Münzen aus dem Hasenstall mitgenommen haben.

Zwei Freunde hatten dem 23-Jährigen zunächst ein falsches Alibi gegeben, also blieb er auf freiem Fuß und konnte nach Brasilien flüchten. Es gab zwar einen internationalen Haftbefehl, der in Brasilien aber nicht vollzogen worden wäre, wie einer der Ermittler als Zeuge ausführte.

Rückkehr nach „umfassendem Nachdenkprozess“
„Es war meine eigene Entscheidung, zurückzukommen“, betonte der Beschuldigte. „Er war umfassend geständig“, hielt ihm auch Staatsanwalt Daniel Weinberger zugute. Verteidiger Gregor Kohlbacher führte die Rückkehr auf einen „umfassenden Nachdenkprozess“ in Brasilien zurück.

Der 23-Jährige stellte den Überfall eher harmlos dar, seinen Angaben nach wurde die Frau zwar gefesselt, aber der Mund wurde ihr nicht verklebt. Sie konnte sich auch selbst befreien und zur Nachbarin gehen, die die Polizei verständigte.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Kornelia Philipp) befand den Angeklagten in allen drei Punkten für schuldig und verhängte eine unbedingte Strafe von vier Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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